Auch Fußballfans, die noch nie im Zusammenhang mit Vorkommnissen bei Spielen in Erscheinung getreten sind, müssen mit einem Stadtverbot rechnen. Ein Ultrà der Generation Luzifer klagte gegen ein Betretungsverbot in Karlsruhe beim Spiel zwischen Kaiserslautern und dem KSC.
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraß wies die Klage des FCK-Fans nach Informationen von Spiegel Online ab. Somit können auch in Zukunft Stadtverbote gegen Fans, die in der Datei Gewalttäter Sport bei der Zentralen Informationsstelle eingetragen sind bei brisanten Spielen mit einem Stadtverbot rechnen. Die Ermittlung gegen ein Fan reicht somit aus. Er muss demnach nicht verurteilt werden. (Faszination Fankurve, 04.08.2014)