28.09.2015 - Rheinland Pfalz

Szenekundige Beamte in Rheinland-Pfalz führen Dateien


Wie die Mainzer Fanhilfe nun öffentlich macht, gab es bereits im Mai 2015 eine kleine Anfrage an die Landesregierung in Rheinland Pfalz, die öffentlich macht, dass es auch in diesem Bundesland von Szenekundigen Polizeibeamten geführte Dateien gibt.

Darin werden in Rheinland Pfalz folgende Daten über vermeintlich gewaltbereite Fußballfans geführt:

- Familienname, Ehename,

– Geburtsname,

– Vorname(n),

– sonstige Namen (z. B. Geschiedenen-, Verwitweten-, Alias-, Ordens-, Deck-, Spitz-, Genannt-, oder früherer Name),

– akademischer Grad,

– Geburtsdatum, -ort, -land,

– Status der Person,

– Geschlecht,

– Familienstand,

– Beruf, ausgeübte Tätigkeit,

– Staatsangehörigkeit, Sprache,

– Anschrift,

– bekannte Aufenthaltsorte, Anlaufstellen, Trefflokale,

– Fernmeldeanschlüsse,

– Vereinszugehörigkeit, Fangruppe, sonstige Gruppe,

– Funktion in der Gruppe (Rädelsführer/Mitläufer),

– Fankategorie (A, B, C),

– Mittäter,

– Pass- und Dokumentendaten, Meldeauflagen, Ausreiseverbote, Ausstellungs- und Ausschreibungsbehörde, Geschäftszeichen

– Reisewege,

– benutzte Verkehrsmittel und Fahrzeuge, Fahrzeugdaten (amtl. Kennzeichen, Hersteller, Typ, Farbe),

– erkennungsdienstliche Maßnahmen (Datum, Dienststelle, Anlass),

– Personenbeschreibung, Lichtbilder,

– Lichtbildnummer,

– KpS-führende Dienststelle,

– anhängige Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren,

– an die Person gerichtete Verwaltungsakte (z. B. Platzverweise, Ingewahrsamnahmen, Gefährderansprachen),

– Stadionverbote, Hausverbote, Aufenthaltsverbot, Tageshausverbot,

– personengebundene Hinweise (bei Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen analog zur GEA POLIS),

– weitere Hinweise zur Person (alkoholisiert, Gefangenenbefreier, Gewalt gegen Polizeibeamte, Landfriedensbruch, Urkundenfälscher,

Amtsmissbrauch),

– benutzte/mitgeführte Waffen, gefährliche/pyrotechnische Gegenstände,

– parallele Ausschreibung in der Bundesdatei „Gewalttäter Sport“.

Zur Dauer der Speicherung dieser Daten heißt es in der Antwort der Landesregierung: „Die Datenspeicherung erfolgt solange, wie sie für die Zwecke der Datei erforderlich ist.“ Um in dieser Datei zu landen, ist es keineswegs notwendig, rechtskräftig verurteilt worden zu sein. Vielmehr reicht, dass gegen einen Fan ermittelt wird oder die Personalien aufgenommen wurden. Ähnliche Dateien gibt es in Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Sachsen. (Faszination Fankurve, 28.09.2015)






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