12.03.2010 - VfL Osnabrück

Täter werden zukünftig persönlich haftbar gemacht


Der Deutsche Fußball-Bund hat den VfL Osnabrück mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt. Beim DFB-Pokalspiel gegen den FC Schalke 04 flogen zwei Trinkbecher von der Tribüne in Richtung Spielfeld.

Die Becherwürfe verfehlten einen Schiedsrichter-Assistenten und Schalke-Torwart Manuel Neuer nur knapp. Der VfL Osnabrück hat den Sachverhalt eingeräumt und macht zeitgleich deutlich, dass er die Vorfälle außerordentlich bedauert und sich hiervon distanziert. Dem Einspruch des Vereins gegen die Höhe der Geldstrafe wird nicht entsprochen. In seiner Urteilsbegründung legt der DFB dar, dass eine Strafe in Höhe von 5.000 Euro in angemessenem Verhältnis zu den Einnahmen stehe.

Da trotz sorgfältiger Sicherheitskontrollen im Stadion das Werfen von Trinkbechern nicht verhindert werden kann, setzt der VfL Osnabrück zukünftig verstärkt auf den Einsatz der Überwachungskameras im Stadion. Sollten sich derartige Vorfälle wiederholen, wird der Verein die Täter persönlich haftbar und Regressansprüche geltend machen. (Faszination Fankurve, 12.03.2010)

Fanfotos VfL Osnabrück




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