18.09.2015 - VfL Osnabrück / VfB Stuttgart

Teilausschlüsse wegen Feuerzeugwurf


Der VfL Osnabrück wurde vom DFB-Sportgericht wegen des Feuerzeugwurfs beim Pokalspiel gegen RB Leipzig zu einem Teilausschluss der eigenen Fans bei zwei Heimspielen verurteilt. Gegen den VfB Stuttgart II und Rot-Weiß Erfurt müssen die Stehplätze auf der Ostribüne geschlossen bleiben.

Bei den Stehplätzen auf der Westtribüne muss zudem ein Pufferbereich eingerichtet werden. Beim Heimspiel gegen Erfurt dürfen zudem nur Heimfans mit Dauerkarte und Gästefans ins Stadion. "Die Sportgerichtsbarkeit hat von der Verhängung eines so genannten Geisterspiels abgesehen, weil der VfL Osnabrück in Aufarbeitung der Vorfälle in Zusammenarbeit mit der Polizei erfolgreiche Täterermittlung betrieben hat. Damit hat sich der Verein einen erheblichen Strafnachlass verdient", erklärt Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts auf der DFB-Homepage.

Das Sportgericht des DFB widerrief als erste Maßnahme im Einzelrichter-Verfahren die bestehende Bewährung des Urteils vom 27. Mai 2015 (Teilausschluss der Öffentlichkeit), wodurch im Heimspiel gegen Stuttgart II die Stehplatztribüne Ost geschlossen und leer bleiben muss. Nach dem letzten Derby beim SC Preußen Münster am 02. Februar 2015 wurden die Lila-Weißen mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro und mit der Sperrung der Osttribüne bestraft. Der Teilausschluss wurde auf Bewährung ausgesetzt, diese ist nun widerrufen worden.

Neben dem VfL Osnabrück wurde heute auch der VfB Stuttgart vom DFB-Sportgericht verurteilt. Fans der Schwaben zündeten beim Pokalspiel in Kiel Pyrotechnik. Dies kostet den Verein nun 12.000 Euro. Sowohl Stuttgart, als auch der VfL Osnabrück stimmten dem Urteil zu. (Faszination Fankurve, 18.09.2015)