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Nachdem es am vergangenen Sonntag in Mönchengladbach zu Auseinandersetzungen zwischen Ultras von Borussia Mönchengladbach und dem VfB Stuttgart kam (Faszination Fankurve berichtete), hat die Stadt Stuttgart nun über 80 Ultras vom VfB mit Aufenthaltsverboten belegt.
Die Stuttgarter Ultras dürfen laut Informationen der Stuttgarter Nachrichten sowohl beim morgigen Heimspiel gegen Hertha BSC, als auch am 22. Dezember 2018 beim Gastspiel von Schalke in Stuttgart sowohl das Neckarstadion, als auch das Stadionumfeld nicht beteten.
Aufenthaltsverbote sind nicht mit Stadionverboten zu verwechseln, die von den Vereinen oder vom DFB ausgesprochen werden und bundesweit gültig sind. Aufenthaltsverbote basieren auf den Polizeigesetzen der Bundesländer und sind lokal begrenzt. Im Polizeigesetz von Baden-Württemberg heißt es zu Aufenthaltsverboten: „Die Polizei kann einer Person verbieten, einen bestimmten Ort, ein bestimmtes Gebiet innerhalb einer Gemeinde oder ein Gemeindegebiet zu betreten oder sich dort aufzuhalten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person dort eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird.“
Begründet werden sollen die Aufenthaltsverbote, gegen die die betroffenen Fans vorgehen können, mit den Vorfällen von Mönchengladbach am vergangenen Sonntag. Dort sollen sich mehrere Busse der Ultràgruppen des VfB Stuttgarts verfahren haben, so dass man in der Nähe des Borussia-Parks auf eine große Gruppe von Ultras aus Mönchengladbach traf. Daraufhin soll es zwischen Teilen beider Gruppen zu Auseinandersetzungen gekommen sein, weshalb die Stuttgarter Ultràszene das Spiel am Niederrhein verpasste. (Faszination Fankurve, 14.12.2018)