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Das österreichische Verfassungsgericht musste sich gestern mit einem nicht alltäglichen Sachverhalt beschäftigen. Ein Fußballfan beschwerte sich, dass er für Spiele der österreichischen Nationalmannschaft mehr zahlen musste als Frauen.
Medienberichten zufolge ist der Kläger ein Herausgeber eines Wiener Fußballmagazins und verlangt 20 Euro Schadensersatz, die er im Gegensatz zu Frauen mehr zahlen musste. Verantwortlich für den entstandenen Schaden ist nach Meinung des Klägers der Bund, da dieser die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie nicht rechtzeitig umgesetzt hatte. Die Vertreterin des Bundes gab angeblich vor Gericht zu, dass es Unterschiede bei den Preisen gab, jedoch sei diese Differenzierung nicht mit einer Diskriminierung gleichzusetzen. Ein Urteil ist für die nächsten Woche zu erwarten. (Faszination Fankurve, 08.10.2009)