22.07.2014 - Werder Bremen

Update: Bremer Sentat legt neue Gebührenordnung vor


Heute wurde im Bremer Senat eine Gebührenordnung verabschiedet, die eine Kostenbeteiligung der DFL an den Polizeieinsätzen bei Risikoheimspiel von Werder Bremen vorsieht. Die neue Regelung soll frühestens zum Heispiel gegen Hannover 96 greifen können und Bedarf noch der Zustimmung der Bürgerschaft.

Die Zustimmung kann noch einige Wochen dauern. noch mehrere Wochen dauern kann. Das Vorhaben des Bremer Senats stößt bundesweit auf viel Ablehnung. Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière und die Verbände DFB, DFL und DOSB lehnen die Pläne ab. Vor zwei Wochen teilte das Innenministerium auf Nachfrage von Faszination Fankurve mit: „Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit gehört zu den Urfunktionen des Staates und obliegt nicht den Veranstaltern oder Vereinen. Die Kostenpflicht über die Änderung einer Gebührenordnung zu lösen, ist aus staatsrechtlicher Sicht bedenklich. Auch die konkrete Umsetzung stieße auf praktische Probleme: für die Kostenteilung müsste zwischen präventivpolizeilichen Maßnahmen, wie z.B. Fanbegleitung bei der An- und Abreise zum bzw. vom Stadion, und konkreten polizeilichen Maßnahmen, wie etwa der Verfolgung von Straftaten zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, unterschieden werden. Das ist aber in der gebotenen Trennschärfe schier unmöglich.

Dazu sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière: „Die häufigen Probleme im Zusammenhang mit Fußballspielen können im Kern nicht dem Veranstalter, sondern müssen in erster Linie den Gewalttätern zugerechnet werden. Infolgedessen ist eine Kostenpflicht für Veranstalter nicht zielführend und lenkt vom eigentlichen Problem ab. Ziel muss es sein, die Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen durch alle Kooperationspartner weiter einzudämmen und dadurch den Aufwand für die Polizeien zu reduzieren. Ein Alleingang eines Landes ist auch gegenüber den anderen Ländern und dem Bund gegenüber nicht besonders kooperativ. Bisher sind alle Maßnahmen – auch der verstärkten Fanarbeit durch die Vereine und den DFL – gemeinsam besprochen und getragen worden. Bremen sollte in die Gemeinschaft aller anderen zurückkehren.“ (Faszination Fankurve, 22.07.2014)

Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung des Bremer Senats vom 22.07.2014:

Der Senator für Inneres und Sport
Senat legt neue Gebührenregelung zu Kostenbeteiligung an Polizeieinsätzen bei gewinnorientierten Großveranstaltungen vor
Der Senat hat heute (22. Juli 2014) entsprechend der Vorlage des Senators für Inneres und Sport den Bericht zum Beschluss der Bremischen Bürgerschaft zur Finanzierung von Polizeieinsätzen bei gewinnorientierten Großveranstaltungen beschlossen. Der Bericht enthält die Empfehlung, die Veranstalter von gewinnorientierten Großveranstaltungen künftig unter bestimmten Bedingungen zur teilweisen Kostenerstattung heranzuziehen. Hierzu soll das Gebührenrecht geändert werden.

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer stellt den vom Senat beschlossenen Bericht in einer Pressekonferenz vor
Innensenator Ulrich Mäurer hat den Bericht anschließend auf einer Senatspressekonferenz vorgestellt und dabei betont: "Die vorgelegte Regelung greift nur, wenn die Faktoren 'Großveranstaltung', 'gewinnorientiert' und 'die Erwartung erheblicher, gewalttätige Ausschreitungen' zusammenkommen."
Von der Regelung sind demnach nur solche Veranstaltungen betroffen, bei denen mit erheblichen Gewalthandlungen zu rechnen ist. Mäurer: "Die ganz überwiegende Mehrheit aller Akteure in Bremen, die Kinderfeste, Läufe oder sonstige Publikumsmagneten organisieren, sind davon nicht betroffen." Zudem gehe es im Einzelfall jeweils nur um den zusätzlichen polizeilichen Aufwand, der betrieben werden müsse und der künftig in Rechnung gestellt werden soll. Für die "Grundlast", um bei einer Großveranstaltung Sicherheit und Ordnung zu garantieren, stehe die Polizei weiterhin immer ohne Kostenberechnung ein.
In den vergangenen Monaten hätte die heute vom Senat beschlossene Regelung vor allem sogenannte Risikospiele in der Bundesliga betroffen. Bei Fußballspielen in der Bundesliga sind für die Saison 2013/2014 allein in Bremen Personalkosten für polizeiliche Einsätze von 1,4 Millionen Euro angefallen. Hinzukommen die Übernachtungskosten für auswärtige Polizeieinheiten sowie für Fahrzeuge etc. Der Senat schlägt in seinem Bericht vor, die Kosten, die über einen normalen polizeilichen Einsatz hinausgehen, in diesen Fällen künftig dem Veranstalter in Rechnung zu stellen. Zur Erklärung: Bei einem sogenannten "Grün-Spiel", das sind die Spiele, für die nur die Grundlast abzudecken ist, sind regelmäßig etwa 200 Polizeibeamtinnen und -beamte im Einsatz. Bei einem "Rot-Spiel", bei dem mit gewalttätigen Ausschreitungen zu rechnen ist, schnellt die Zahl der eingesetzten Beamten in die Höhe: So waren bei der Begegnung SV Werder Bremen gegen den HSV am 1. März dieses Jahres rund 1.200 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz.
Die neue Regelung soll auf das bremische Gebührenrecht gestützt werden, das dazu in beschränktem Umfang geändert werden muss. Als Adressat für die Übernahme der zusätzlichen Kosten benannte Mäurer die Deutsche Fußball Liga (DFL). Sie organisiere als Gesamtveranstalter das gesamte Fußballgeschehen der 1. und 2. Bundesliga in Deutschland und sei mit 2,5 Milliarden Euro, die sie für einen Zeitraum von vier Jahren allein für den Verkauf der audiovisuellen Medienrechte erhalte, wirtschaftlich die Hauptbegünstigte. Die DFL legt den Spielplan fest und regelt beispielsweise wie viele Gästekarten verkauft werden müssen. Dem Verein Werder Bremen soll kein Wettbewerbsnachteil aus der Regelung erwachsen. Daher ist die DFL nach Auffassung des Senats der richtige Adressat für die Gebührenforderung. Mäurer nannte als frühesten Zeitpunkt für die erste Gebührenforderung seitens der Polizei die Begegnung von Werder Bremen und Hannover 96 im Dezember dieses Jahres im Rahmen des Nordderbys.
Ob jedoch diese Planungen umgesetzt werden, beschließt die Bürgerschaft. Erst danach kann der Senat nach Befassung der Deputation eine entsprechende Änderung der Kostenverordnung beschließen. Die Frage, ob polizeiliche Einsatzkosten gegenüber einem Veranstalter geltend gemacht werden können, betrifft ein noch nicht abschließend geklärtes Rechtsgebiet. Gerichtsentscheidungen liegen dazu nicht vor. Mäurer wies darauf hin, dass die sofortige Vollziehung der Gebühreneinnahmen nicht geplant sei.
Innensenator Ulrich Mäurer: "Unser primäres Ziel ist ganz klar, Gewalt bei großen Fußballereignissen zu verhindern. Das heißt, wir möchten erreichen, dass es erst gar nicht zu Risikospielen kommt. Dazu hat es in der jüngsten Vergangenheit sowohl intensive Gespräche mit den Verbänden als auch mit meinen Kollegen auf der letzten Innenministerkonferenz im Juni gegeben." Bremen habe eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, die helfen sollen, Ausschreitungen am Rande von Fußballspielen oder auf der Anreise zu verhindern. "Angesichts unserer Haushaltslage müssen aber Veranstalter, die durch eine staatliche Leistung einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen, im Interesse aller Steuerzahler dafür eine angemessene Gebühr entrichten. Dies gilt umso mehr, als dass die Polizei einen großen Berg von Überstunden vor sich herschiebt. Es ist Fakt, dass die Deutsche Fußball Liga leider nach wie vor auf die Präsenz der Polizei im Umfeld der Stadien in besonderem Maße angewiesen ist", so Mäurer.

Fanfotos Werder Bremen




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