05.06.2015 - FC Schalke 04

Verfahren gegen 50 Schalke Ultras eingestellt


Nach dem Spiel des FC Schalke 04 in Freiburg erhielten alle Insassen eines Schalker Ultràbusses vom SC Freiburg ein Stadionverbot, weil es vor dem Spiel zu Rangeleien gekommen sein soll. Nun wurden alle 50 Ermittlungsverfahren eingestellt. Bald sollen auch die Stadionverbote aufgehoben werden.

Der Vorfall zeigt, wie schnell man mit einem Stadionverbot belegt werden kann, nur weil man in einem bestimmten Fanbus zu einem Spiel angereist ist. Die Königsblaue Hilfe kritisiert die Freiburger Polizei, die in der vergangenen Saison ebenfalls in die Kritik von Fans aus Freiburg, Köln, Wolfsburg und Nürnberg geraten ist. (Faszination Fankurve, 05.06.2015)


Faszination Fankurve dokumentiert den Bericht der Königsblauen Hilfe:

Freiburg-Verfahren eingestellt

Rund um das Spiel beim SC Freiburg im November 2014 kam es zu diversen merkwürdigen Vorfällen, die mit Ermittlungsverfahren und Stadionverboten endeten. Eines dieser Verfahren mit rund 50 Beschuldigten, in dem auch die Königsblaue Hilfe aktiv verteidigt hat, wurde nun gegen alle Beteiligten eingestellt.

Bei der Ankunft eines Busses in Freiburg kam es zu kleineren Rangeleien, was die Polizei vor Ort veranlasste, die Personalien von allen Schalker Businsassen festzustellen und Ermittlungsverfahren einzuleiten. In der Folge kassierten die Betroffenen vom SC Freiburg ausgesprochene Stadionverbote.

Die Polizei benutzte in ihren Pressemitteilung wieder einmal das Unwort der “konspirativen Anreise”. Der Bus sei konspirativ angemietet worden. Man erinnere sich: An dem Wochenende streikten die Bahnangestellten, so dass die Anreise nur mit Autos und/oder Bussen möglich war. Man kann sich schon die Frage stellen, wie man einen Bus nicht “konspirativ” anmieten kann? Vielleicht durch den Reiseservice der Bundespolizei?

Die Ermittlungsverfahren zogen sich wieder einmal wie Kaugummi, ohne dass wirklich etwas ermittelt worden wäre. Auch hier stellt sich die Frage, wieso die Polizei acht Monate braucht, um etwas zu herauszufinden, bei dem es schon gar keine Ermittlungsansätze gibt. Es ist wieder ein Verfahren gewesen, was in die Länge gezogen wurde, damit die Stadionverbote möglichst lange halten. Denn solange trotz Unschuldsvermutung Ermittlungsverfahren andauern, darf nach dem zweifelhaften Reglement der DFB-Vereine ein Stadionverbot aufrechterhalten werden. Es hat schon Ermittlungsverfahren mit Stadionverboten gegeben, die sich über Jahre hinzogen, ohne dass etwas getan worden wäre. Eine bewährte und rechtsstaatlich höchst bedenkliche Praxis von Polizei und Staatsanwaltschaften.

In dem Freiburg-Verfahren waren Anwälte der KBH tätig und mahnten die lange Verfahrensdauer gegenüber der Polizei regelmäßig an, so dass es nun endlich zu den längst fälligen Einstellungen gekommen ist. In den nächsten Wochen sollten dann auch die Stadionverbote Geschichte sein.

Fanfotos FC Schalke 04




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