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Mehrere Ultras von Schalke 04 wurden wegen der Pyroshow der Hugos beim Heimspiel gegen Eintracht Frankfurt im November 2012 zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das Verfahren gegen einen Angeklagten wurde heute gegen eine Geldspende an ein Kinderhospiz eingestellt. Dem Richter kamen Zweifel auf.
Bei der besagten Pyroshow wurden umherstehende Schalke Fans durch das Einatmen giftiger Dämpfe verletzt. Durch herunterfallende Bengalos wurde unabsichtlich ein Werbeplakat in Brand gesteckt. Richter, Verteidigung und Staatsanwaltschaft kamen Zweifel auf, dass die Dämpfe, die zu den Verletzungen führten, auf die Bengalos zurückzuführen sind. Vielmehr lag die Vermutung nahe, dass sich diese durch den Brand der Werbeplane entwickelten und somit von den etwa 20 Pyrozündern nicht absichtlich hervorgerufen wurden. Eine ziemlich späte Einsicht bei Staatsanwaltschaft und Richter, nachdem schon zahlreiche Schalker Ultras wegen der Vorfälle zu Bewährungsstrafen und einer Gefängnisstrafe verurteilt wurden.
Der Anwalt, der heute den Schalke Fan vor Gericht verteidigte, empfindet die vorherigen Urteile als „unerträglich hart“. „Selbst, wenn Personen verletzt worden sind – man muss die Strafrechtskirche im Dorf lassen. Die meisten Betroffenen hatten keine Vorstrafen, sondern gehörten nach Ansicht von Staatsanwaltschaft und den sogenannten szenekundigen Beamten der falschen Gruppierung an. Entsprechend sollten sie gemaßregelt werden und in den meisten Fällen hat es ja auch geklappt. Heute lief zum Glück alles rund“, so der Anwalt Thomas Wings. (Faszination Fankurve, 27.08.2015)