04.12.2019 - FC Schalke 04

„Versuchter Mord entpuppt sich als Körperverletzungsdelikt“


Auf einem Volksfest in Gladenbach im Landkreises Marburg-Biedenkopf in Hessen sollen im Sommer 2017 zwei Fans des FC Schalke 04-Fans einen BVB-Fan angegriffen haben (Faszination Fankurve berichtete). Die zwei Schalke-Fans saßen daraufhin über zwei Jahre in Untersuchungshaft.

Nach mehreren Instanzen wurden die Schalke-Fans letztlich wegen wegen Körperverletzung verurteilt und nicht wegen versuchten Mordes. Die Königsblaue Hilfe, bei der einer der betroffenen Schalke-Fans Mitglied war, blickt nun auf die Prozesse zurück.

Im Frühjahr 2018 kam es zur ersten Hauptverhandlung am Landgericht Marburg, die für beide Schalke-Fans mit Verurteilungen zu langjährigen Haftstrafen nach Jugendstrafrecht wegen versuchten Mordes endete (Faszination Fankurve berichtete). Mit Hilfe der Rechtsanwälte Thomas Wings und Christopher H. P. Haas legte das Mitglied der Königsblauen Hilfe gegen das erstinstanzliche Urteil Revision ein. Anfang 2019 ging der Fall somit vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe und im Frühjahr 2019 wurde dort das Urteil des Landgerichts aufgehoben (Faszination Fankurve berichtete). Somit ging das Verfahren zurück zum Landgericht Marburg.

„Indes fühlt sich dennoch niemand berufen, angesichts dieser schallenden Ohrfeige des BGH die inzwischen seit über anderthalb Jahren in Untersuchungshaft befindlichen Schalker aus dem Knast zu holen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt sind sich einig, dass das schon alles seine Richtigkeit habe, dem BGH-Urteil zum Trotz. Im Spätsommer 2019 verhandelt eine andere Kammer des LG Marburg die ganze Sache erneut. Wieder müssen alle Zeugen erneut aussagen, und erneut wird ein Urteil gefällt: Beide Schalker werden 'nur noch' wegen Körperverletzungsdelikten verurteilt – und nach über zwei Jahren in Untersuchungshaft endlich aus der Haft entlassen. Ein überfälliger und hart erkämpfter Sieg“, kritisiert die Königsblaue Hilfe die Untersuchungshaft für die Schalke-Fans, die auch noch anhielt, als der Bundesgerichtshof das Urteil des Marburger Landgerichts aufhob.

Das letzte Wort ist in diesem Fall noch nicht gesprochen, denn die Staatsanwaltschaft, die laut Angaben der Fanhilfe im ersten Verfahren noch von einem Körperverletzungsdelikt sprach und nicht von einem Mordversuch, will offenbar nochmal in Revision gehen. „Die KBH ist der Meinung, dass das erste Verfahren zu einem atemberaubenden Fehlurteil geführt hat. Mord ist nach unseren Gesetzen eine Tötung auf moralisch tiefster Stufe und stellt ein noch größeres Unrecht dar, als es ein Totschlag täte. Hier wurden zwei heranwachsende Fußballfans nach einer Kirmesschlägerei auf eine Stufe mit Schwerverbrechern gestellt und für Jahre in Untersuchungshaft genommen. Es kann und darf nicht sein, dass für Fußballfans ein Sonderstrafrecht gilt. Wir erleben es täglich in den Gerichtssälen in der ganzen Republik: Vergehen, die bei jedem anderen Angeklagten wegen Geringfügigkeit eingestellt werden würden, werden bei angeklagten Fußballfans mit deftigem Strafaufschlag abgeurteilt. Dies ist eine bedenkliche Entwicklung, die der Justiz in diesem Land nicht gut zu Gesicht steht“, formuliert die Königsblaue Hilfe, die Schalke-Fans bei Problemen mit Polizei und Justiz unterstützt, Kritik an den bisherigen Gerichtsverfahren. (Faszination Fankurve, 04.12.2019)

Fanfotos FC Schalke 04




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