10.08.2018 - VfL Wolfsburg

VfL Wolfsburg nimmt eigene Fans wegen Pyrozünden in Regress


Dem VfL Wolfsburg ist vor dem Landgericht Braunschweig ein Erfolg gelungen. Der Bundesligist hat mit zwei Wolfsburg-Fans, die im Dezember 2014 während des Auswärtsspiels bei Hannover 96 Pyrotechnik gezündet haben sollen, auf Vorschlag des zuständigen Richters einen Vergleich geschlossen.

Die beiden VfL Wolfsburg-Fans haben die vereinbarte Zahlung in Höhe von zusammen 3.500 Euro in der abgesprochenen Frist, die bis Ende Juli 2018 andauerte, bezahlt. Der VfL Wolfsburg war wegen der Pyroaktion damals vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt worden.

Der Bundesgerichtshof entschied bereits im September 2016 in einem richtungsweisenden Urteil, dass die Weitergabe von DFB-Strafen wegen Zuschauerfehlverhalten an die entsprechenden Verursacher grundsätzlich erlaubt ist (Faszination Fankurve berichtete). Im Präzedenzfall ging es um einen Fan des 1. FC Köln, der bei einem Heimspiel im Februar 2014 einen Böller warf und dabei mehrere Fans verletzte. Im November 2017 entschied der Bundesgerichtshof ein zweites Mal in diesem Fall. Dabei ging es noch um die Höhe, in welcher ein Verursacher einer DFB-Strafe in Regress genommen werden darf (Faszination Fankurve berichtete).


Ohne diesen Präzedenzfall wäre es im Wolfsburger Fall wohl nicht zu einem Vergleich gekommen. VfL Wolfsburg Geschäftsführer, Dr. Tim Schumacher, erklärte zu dem Vergleich: „Uns ist es zunächst einmal wichtig, dass alle Fans ein sicheres und unvergessliches Stadionerlebnis genießen können. Daher ist es unsere Pflicht, wie auch die aller anderen Bundesliga-Klubs, maximale Sicherheit zu gewährleisten. Besucher eines Bundesliga-Spiels, die sich nicht an die im Stadion geltenden Regeln halten, und entsprechend ermittelt werden, müssen daher für ihr Fehlverhalten haften. Wir haben uns mit den in diesem Fall Beklagten in einem Vergleich geeinigt, so dass letztlich nur eine Teilsumme der Strafe an den VfL Wolfsburg gezahlt werden musste. Wir betrachten hierbei natürlich auch immer die Einzelfälle und gehen unter Berücksichtigung aller Interessen vor. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang, dass das Landgericht Braunschweig mit diesem Urteil eindeutig die Möglichkeit des Regresses bestätigt hat.“

Aktive Fans kritisieren an der Regress-Regelung, dass Fußballfans für Vergehen, die außerhalb des DFB-Geltungsbereichs teilweise nur Ordnungswidrigkeiten sind, tausende von Euro zahlen müssen. Der neue DFB-Strafenkatalog sieht eine Reduzierung der Strafen vor, wenn Verursacher von den betroffenen Vereinen in Regress genommen werden (Faszination Fankurve berichtete). (Faszination Fankurve, 10.08.2018)

Fanfotos VfL Wolfsburg




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