24.05.2018 - SV Eintracht Trier 05

Vorsänger muss wegen Megaphon-Benutzung Bußgeld zahlen


Ein Vorsänger der Fanszene von Eintracht Trier bekam am 15. Mai 2018 ein Busgeldbescheid der Stadt Saarbrücken zugeschickt. Darin wurde er aufgefordert, inklusive Gebühren 128,50 Euro zu bezahlen, weil er beim Auswärtsspiel in Saarbrücken am 03. September 2017 ein Megaphon benutzt habe.

„Sie verursachten Lärm, der geeignet war, die Nachbarschaft erheblich zu belästigen, indem Sie während der Begegnung SV Saar 05 gegen SV Eintracht Trier ein Megaphon nutzten, obwohl es laut Stadionsatzung verboten war“, heißt es im Bußgeldbescheid der Stadt Saarbrücken, der an den Trierer Ultrà verschickt wurde.

Das Fanprojekt Trier machte den Vorfall nun öffentlich und kritisiert das Vorgehen der Stadt Saarbrücken: „Angesichts der Tatsache, dass der DFB und die DFL aktuell im Dialog mit den Fanszenen ein Konzept erarbeiten, welches die Freigabe aller gängigen Fanutensilien in sämtlichen deutschen Stadien vorsieht, erscheint diese Geldstrafe in einem Oberligaspiel sehr überzogen. Als Fanprojekt Trier stehen wir der betroffenen Person bei und plädieren für einen offenen Dialog und ein Umdenken beim SV Saar 05 Saarbrücken“, teilte das Fanprojekt Trier dazu mit. Das Oberligaspiel im September 2017 wurde im Stadion Kieselhumes in Saarbrücken ausgetragen. (Faszination Fankurve, 24.05.2018)

Fanfotos SV Eintracht Trier 05




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