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Ein Bremer Fußballfan war 2004 in vorsorglichen Polizeigewahrsam genommen worden, um ihn an der Planung einer Auseinandersetzung mit gegnerischen Fans zu hindern. Der Fan war bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen. Der fällte vergangene Woche eine Entscheidung.
Das Straßburger Gericht beurteilte den vorbeugenden Polizeigewahrsam als rechtens, da bei einer Durchsuchung einer Werder-Fangruppe vor dem Auswärtsspiel in Frankfurt am 10. April 2004 u. a. ein Mundschutz gefunden wurde. Zudem soll der Kläger trotz anderslautender Aufforderung der Polizei die Gruppe verlassen haben. In der Folge wurde der Fan für vier Stunden in Gewahrsam genommen. Er hatte daraufhin geklagt, da er keinerlei Straftaten begangen hatte und durch die Gewahrsamnahme sein Recht auf Freiheit eingeschränkt sah. (Faszination Fankurve, 10.03.2013)