26.08.2021 - 1. FC Nürnberg

„Weiterleitung derartiger Daten durch die ZIS rechtswidrig“


Am 19. März 2013 erhielt ein Fan des 1. FC Nürnberg ein vom DFB ausgesprochenes Stadionverbot, das mit einem Vorfall an einem Rastplatz in Bayern am 02. Februar 2013 begründet wurde. Die Daten zu diesem Vorfall erhielt der DFB von der Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) aus Nordrhein-Westfalen.

Der FCN-Fan legte deshalb am 05. September 2013 Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten von Nordrhein-Westfalen ein, weil seine Daten über das eröffnete Ermittlungsverfahren von der ZIS an einen privaten Dritten, den DFB, weitergegeben wurden. Der Datenschutzbeauftragte bestätigte laut Angaben der Rot-Schwarzen Hilfe, die Club-Fans bei Problemen mit Polizei uns Justiz unterstützt, diese Rechtsauffassung. Die ZIS dürfe demnach keine Daten, die außerhalb von Nordrhein-Westfalen gesammelt wurden, weiterleiten, da es an einer Rechtsgrundlage fehle.

Anlässlich der Innenministerkonferenz (IMK) im Dezember 2018 soll bereits auf diese fehlende Rechtsgrundlage hingewiesen worden sein. Doch geändert habe sich seitdem nichts. „Doch eine Reaktion erfolgte bisher nicht. Die DSK hatte erläutert, dass ohne Bund-Länder-Vereinbarung derartige Daten, die außerhalb von Nordrhein-Westfalen gewonnen wurden, nicht weitergeleitet werden dürfen. Da die IMK nicht reagiert hat und keine Argumente für eine Berechtigung zur Datenweitergabe seitens der Innenminister erläutert wurde, kommt der Datenschutzbeauftragte im Ergebnis – in Übereinstimmung mit der übrigen Datenschutzbeauftragten der DSK -, dass eine wirksame Übertragung der Zuständigkeit zur Übermittlung von personenbezogenen Daten auf die ZIS nicht erfolgt ist. Da die ZIS deshalb nicht zuständig ist, kann sie sich demnach auch auf keine Rechtsgrundlage aus dem Polizeigesetz NRW berufen. Mit anderen Worten: Die Weiterleitung derartiger Daten durch die ZIS ist rechtswidrig und dies wird seit Jahren von den Innenministern hingenommen. Offensichtlich beabsichtigen die Innenminister auch nicht, diesen rechtswidrigen Zustand zu beenden, da sie nunmehr fast drei Jahre dazu Zeit hatten. Betroffene, deren Daten durch die ZIS weitergeleitet wurden, sollten sich daher rechtliche Beratung und Unterstützung holen. Dies betrifft Daten und Informationen, die von Polizeibehörden aus anderen Bundesländern als Nordrhein-Westfalen oder durch die Bundespolizei an die ZIS weitergegeben wurden“, informiert die Rot-Schwarze Hilfe auch Fans von anderen Vereinen über die fehlende Rechtsgrundlage. (Faszination Fankurve, 26.08.2021)

Fanfotos 1. FC Nürnberg




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