24.10.2019 - SC Freiburg

Wende aufgrund veralteter Lärmgrenzwerte?


Wir berichteten gestern darüber, dass der SC Freiburg in seinem neuen Stadion nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus Lärmschutzgründen keine Spiele nach 20 Uhr austragen und keine Partien sonntags zwischen 13 und 15 Uhr austragen dürfe. Doch am Abend könnte es bereits zu einer Wende gekommen sein.

Am Mittwochabend meldete sich das Regierungspräsidium Freiburg zu Wort und merkte an, dass der Verwaltungsgerichtshof seinen Beschluss zum Abendspielverbot im neuen Freiburger Stadion auf der Basis von veralteten Lärmgrenzwerten gefasst hat. Aus diesem Grund gehen Stadt und Regierungspräsidium davon aus, dass im Hauptsacheverfahren ihrer rechtlichen Auffassung gefolgt werde und das Verbot nicht durchgesetzt wird. (Faszination Fankurve, 24.10.2019)

Die Mitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg im Wortlaut:

Das Regierungspräsidium Freiburg hat den Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zur Baugenehmigung des neuen SC-Stadions in Freiburg am Mittwoch zur Kenntnis erhalten. Als zuständige Genehmigungsbehörde begrüßt es, dass im Ergebnis die Baugenehmigung in weiten Teilen bestätigt wurde.

Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs wird die aufschiebende Wirkung der Klage hinsichtlich der genehmigten Nutzung des Stadions für Spiele in täglichen Ruhezeiten zwischen 20 Uhr und 22 Uhr und den sonntäglichen Ruhezeiten zwischen 13 Uhr und 15 Uhr und in der Nachtzeit ab 22 Uhr angeordnet.

Das Regierungspräsidium hält hierzu an seiner rechtlichen Auffassung und getroffenen Entscheidung fest und ist zuversichtlich, dass diese im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht standhalten wird. Diese Einschätzung beruht insbesondere auf der Tatsache, dass sich aus der Entscheidungsbegründung ergibt, dass der Beschluss auf einer überholten Fassung der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung und damit auf veralteten Lärmgrenzwerten beruht. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof zwischenzeitlich selbst eingeräumt. Das Regierungspräsidium wird daher gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof eine Anhörungsrüge erheben und auf eine Änderung des Beschlusses hinwirken.

Im Hauptsacheverfahren wird das Regierungspräsidium darüber hinaus darlegen, warum die im Beschluss kritisierte enge Zusammenarbeit mit der unteren Baurechtsbehörde für erforderlich erachtet wurde. Das Regierungspräsidium hat die Baugenehmigung sowohl fachlich als auch rechtlich auf objektiv nachvollziehbaren Kriterien erlassen.

Fanfotos SC Freiburg




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