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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Werder Bremen in dieser Woche wegen unsportlichen Verhaltens der Zuschauer mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro belegt. Der Grund für diese Strafe war das Zünden von Feuerwerkskörpern beim DFB-Pokalspiel beim 1. FC Heidenheim.
Wie derr Bundesligist mitteilte ist aufgrund von Bildmaterial ein Täter eindeutig identifiziert worden und hat die Aktion bereits zugegeben. Für den entstandenen Schaden wird Werder Bremen diesen Fan regresspflichtig machen. "Wir haben im Jahr 2011 bisher insgesamt 25.000 Euro an Geldstrafen auferlegt bekommen, weil Fans in unserem Block bei Auswärtsspielen regelmäßig pyrotechnische Artikel gezündet haben. Wir haben uns nun entschlossen die uns entstehenden Kosten im Falle der eindeutigen Identifizierung vom Täter einzufordern", erklärt Geschäftsführer Klaus-Dieter Fischer. "Es bleibt dabei, dass das Zünden von Feuerwerkskörpern im Stadion eine Gefahr darstellt und deshalb verboten ist. Wir können daher nur an unsere Fans appellieren, sich zukünftig an die Regeln zu halten", so Fischer weiter. (Faszination Fankurve, 10.09.2011)