19.11.2019 - Karlsruher SC

Wildparkstadion-Abschied: Verfahren gegen KSC eingestellt


Der Karlsruher SC wurde im August 2019 vom Sportgericht des DFB zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt, weil man in Frankfurt der Meinung war, dass die von der Polizei und der Stadt genehmigte Veranstaltung der Supporters Karlsruhe im Nachgang des Heimspiels im November 2018 auch beim DFB anzumelden gewesen wäre.

In Karlsruhe war man da anderer Meinung und ging gegen das DFB-Urteil vom 08. August 2019 in Berufung. Die Supporters Karlsruhe organisierten am 03. November 2018 im Anschluss an das KSC-Heimspiel gegen die Würzburger Kickers eine Feier, mit der das Wildparkstadion verabschiedet wurde (Faszination Fankurve berichtete). Dabei zündeten KSC-Fans, die sich auf der Laufbahn aufreihten, zahlreiche Bengalische Fackeln. Bestraft wurde der KSC nicht für die Pyroaktion selbst, sondern für die angeblich fehlende Anmeldung dieser Veranstaltung.

Das DFB-Bundesgericht hat am heutigen Dienstag in Frankfurt über die Berufung des KSC gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts wegen eines behaupteten Verstoßes gegen die Anmeldepflicht der von den Supporters Karlsruhe ausgerichteten Abschiedsfeier „Danke, Wildparkstadion!“ verhandelt. Letztlich stellte das Bundesgericht des Verbandes das Verfahren gegen den KSC ein. Gleichzeitig verpflichtete sich der Zweitligist insgesamt 3.000 an die DFB-Kulturstiftung zu spenden. Die Supporters Karlsruhe, die heute in Frankfurt vor Ort waren, erklärten dazu im Nachgang der Verhandlung: „Das Bundesgericht ging in der Verhandlung am Dienstag eher von einer Genehmigungspflicht der zweiten Veranstaltung der Supporters aus als vom Gegenteil und stellte in Aussicht, dass sich daraus in der Folge weitere Verfahren ergeben könnten. Nach einer über zweistündigen Verhandlung, in der beiden Seiten ihre Rechtsstandpunkte dargelegt hatten, hat dann das Bundesgericht das Urteil aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Im Gegenzug verpflichtet sich der KSC zur Zahlung von 3.000 Euro an die DFB-Kulturstiftung mit dem Zweck, das Geld für die Fan- und Erinnerungskultur zu verwenden. Dies hat das Gericht auch im Protokoll ausdrücklich aufgenommen.“

KSC-Präsident Ingo Wellenreuther und KSC-Geschäftsführer Michael Becker, die an der Verhandlung in Frankfurt ebenfalls teilgenommen hatten, erklärten dazu: „Festzuhalten ist, dass es sich bei der Abschiedsfeier ,Danke, Wildparkstadion!' um eine eigenständige Veranstaltung der Supporters Karlsruhe gehandelt hat, die ordnungsgemäß vorbereitet und beanstandungsfrei durchgeführt wurde. Da der KSC aus dieser Veranstaltung der Supporters über das Catering wirtschaftliche Vorteile erzielt hat, spenden wir gerne diesen Betrag, um die Fan- und Erinnerungskultur zu unterstützen.“ Marco Fuchs, erster Vorsitzender der Supporters Karlsruhe und heute ebenfalls bei der DFB-Verhandlung anwesend ergänzte: „Wir finden es sehr positiv, dass der KSC gemeinsam mit uns als Supporters Karlsruhe alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um gegen die erstinstanzliche Verurteilung durch das DFB-Sportgericht vorzugehen. Angesichts der unsicheren Rechtslage war es uns wichtig, dass die Zahlung des Geldbetrages sinnvoll verwendet wird. Positiv ist, dass das Geld über die DFB-Kulturstiftung wieder in die Fanarbeit nach Karlsruhe zurückfließen kann. Dafür werden sich die Supporters als Fan-Dachverband gemeinsam mit dem KSC als Verein nachhaltig einsetzen.“ (Faszination Fankurve, 19.11.2019)

Fanfotos Karlsruher SC




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