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Immer mal wieder werden bei Flutlichtheimspielen des 1. FC Kaiserslautern Wunderkerzen verteilt und angezündet. Zum Heimspiel gegen Dresden sollte das wieder der Fall sein. Das wurde allerdings durch den FCK untersagt, der sich wiederum auf eine fehlende Genehmigung des DFB berief.
„Da es bei den letzten beiden Aktionen keine negativen Vorfälle gab und die Wunderkerzen für ein tolles Bild sorgten (der Verein verwendete ein Foto der Aktion sogar als Cover des letztjährigen Kalenders), sahen wir keinerlei Probleme für eine erneute Genehmigung.“, schreiben die Fangruppen Generation Luzifer, Frenetic Youth und Pfalz Inferno in einer gemeinsamen Mitteilung. Begründet wurde das Verbot mit § 24 Abs. 3 der Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesligaspielen. Darin heißt es, dass eine solche Genehmigung „grundsätzlich nur für behördlich genehmigte Feuerwerke oder ähnliche Veranstaltungen, die von einer Fachfirma durchgeführt werden sollen, erteilt werden“ darf.
Die Initiatoren der Wunderkerzenaktion empfinden das Verbot als nicht hinnehmbar, da nicht zwischen „richtigem Feuerwerk“ und „Jugendfeuerwerk“ (wie Wunderkerzen) unterschieden wird und fordern den DFB dazu auf, den Passus zu ändern. „Unsere Vereinsführung bitten wir darum, sich beim DFB für eine Differenzierung dieses Passus einzusetzen“, heißt es weiter. (Faszination Fankurve, 07.02.2013)