11.07.2008 - FC Zürich

Zwei Geisterspiele für den FCZ


Im Gerichtsverfahren über die Vorfälle des Spiels FC Basel gegen den FC Zürich hat die Swiss Football League heute die ersten Strafen ausgesprochen. Der FCZ wurde zu einer Zahlung von 30.000 Franken verurteilt und muss zudem zwei Geisterspiele austragen.

Bei den Begegnungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit handelt es sich um die Heimspiele der Züricher gegen Luzern sowie gegen die Young Boys aus Bern. Der FCZ legte gegen dieses Urteil keine Berufung ein. Auch der FC Basel wurde mit einer Strafe belegt. Da der FCB laut Gerichtsentscheid seinen Sicherheitsbestimmungen nicht nachgekommen sei, muss der Club 10.000 Franken zahlen. (Faszination Fankurve, 11.07.08)

Fanfotos FC Zürich




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