31.12.2017 - Lok/Chemie Leipzig

328 Lok-Fans wird schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen


Nach Abpfiff des Derbys zwischen Lokomotive Leipzig und der BSG Chemie Leipzig wurden hunderte Lok-Fans in der Fankurve 1966 von der Polizei stundenlang festgehalten und kontrolliert. Die Sächsische Landesregierung beantwortete nun eine Kleine Anfrage zum Thema.

Aus den Antworten auf die Kleine Anfrage der Linken Politikerin Juliane Nagel geht nun hervor, dass gegen 328 Lok-Fans wegen eines besonders schweren Falls von Landfriedensbruch ermittelt wird. Das Strafgesetzbuch sieht bei Verurteilungen bei diesem Vorwurf Freiheitsstrafen zwischen einem halben Jahr und zehn Jahren vor.

Bis drei Stunden nach Abpfiff des Derbys zwischen Lokomotive Leipzig und der BSG Chemie Leipzig mussten am 22. November 2017 über 300 Lok-Fans ihre Personalien abgeben. Beamte kontrollierten und fotografierten die Lok-Fans aus der Fankurve 1966 damals einzeln, was einige Zeit in Anspruch nahm (Faszination Fankurve berichtete). In der Fankurve 1966 fielen Lok-Fans beim Derby vor allem durch das Zünden von Pyrotechnik auf, als der Fanblock vor Anpfiff von teilweise vermummten Lok-Fans betreten wurde.


Ob die Ermittlungen der Polizei überhaupt zu Anklagen und später zu Verurteilungen führen, bleibt abzuwarten. Neben den Ermittlungen gegen diese 328 Personen ermittelt die Polizei auch gegen eine unbekannte Anzahl an Chemie Leipzig-Fans wegen besonders schwerem Landfriedensbruch. Am Gästeblock wurden nach Abpfiff des Derbys trotz ähnlicher Vergehen wie in der Fankurve 1966 keine Personalien festgestellt. Der Block der Chemie-Fans, der mit 1.200 Fans gefüllt war, soll zu groß gewesen sein, weshalb die Polizei versucht mit der Auswertung von Videomaterial Personen zu überführen.

Anlässlich des Derbys ermittelt die Polizei noch gegen 14 weitere Lok-Fans, denen Straftaten, wie Verstöße gegen den Versammlungsgesetz, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung oder Hausfriedensbruch vorgeworfen wird. Auch gegen drei Chemie-Fans wird wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ermittelt. (Faszination Fankurve, 31.12.2017)






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