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Die Anwälte des Hansa Rostock Fans Kristian S., genannt „Schubi“, der Anfang Mai vom Landgericht Rostock zu einer Haftstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt wurde, haben am 9. September eine 600-seitige Revisionsbegründung beim gegen das Urteil beim Landgericht eingereicht.
„Nun muss unter anderem die Bundesanwaltschaft zum Verfahren Stellung nehmen, bevor der Bundesgerichtshof über die Revision entscheidet. Wann das sein wird, ist vollkommen offen. Wahrscheinlich irgendwann 2017“, heißt es auf dem Solidaritätblog für „Schubi“ zum weiteren Vorgang.
Dort wird zudem kritisiert, dass den Verfahrensbeteiligten zunächst unterschiedliche Versionen des Urteils geschickt worden sein sollen. Dies wurde später korrigiert, wodurch die Anwälte von Schubi weniger Zeit für die Formulierung der Revisionsbegründung gehabt haben sollen. „Der Bundesgerichtshof wird wohl auch darüber zu befinden haben, ob eine Revisionsfrist mit Neuzustellung des Urteils erneut beginnt. Was wie trockener Jurakram klingt, bedeutet, dass daraus ein Präzedenzfall mit bundesweiten Auswirkungen werden könnte. Auch wenn es gerade etwas ruhiger um Schubi wird, ist das Verfahren also nicht beendet. Wir sammeln weiterhin Spenden für die Prozesskosten – spendet für Schubi!“, heißt es von den Betreibern des Blogs weiter.
Der Hansa Fan wurde Anfang Mai verurteilt, weil er im November 2014 nach dem Heimspiel gegen Dresden Steine auf Polizisten geworfen haben. (Faszination Fankurve, 13.09.2016)