10.01.2018 - 1. FC Nürnberg

80 Monate Haft- & 43.400 € Geld-Strafe für FCN-Ultras


Das Derby am 13. April 2013 zwischen dem FC Bayern München und dem 1. FC Nürnberg hatte für einige Ultras ein juristisches Nachspiel. Die Rot-Schwarze Hilfe machte nun öffentlich, dass insgesamt neun FCN-Fans zu Haftstrafen von insgesamt 80 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung verurteilt wurden.

Laut Angaben der Nürnberger Fanhilfe wurden FCN-Fans, neben den Haftstrafen auf Bewährung, zu 150 Sozialstunden (aufgeteilt auf drei Fans), 43.400 Euro Geldstrafe (aufgeteilt auf 25 Fans), 900 Euro Schmerzensgeld (aufgeteilt auf drei Fans) und 32 Tage Jugendarrest (aufgeteilt auf drei Fans) verurteilt.


Passiert war am Derbyspieltag im April 2013 nicht besonders viel. Die Nürnberger Ultras wurden von der Polizei in Richtung Arena in München-Förttmaning eskortiert, als ihnen FC Bayern-Ultras entgegengelaufen kamen, die zuvor ebenfalls unter Polizeibeobachtung standen. Polizisten setzten Pfefferspray und Schlagstöcke ein, doch größere Auseinandersetzungen gab es eigentlich nicht. Zu den Verurteilungen kam es trotzdem. Und auch für Ultras vom FC Bayern München hatten die Vorfälle eine Nachspiel (Faszination Fankurve berichtete). (Faszination Fankurve, 10.01.2018)

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Rot-Schwarzen Hilfe zum Thema:

Derby mit Mottofahrt 2013 und seine Nach- und Auswirkungen

Die Mottofahrt vom 13.04.2013 nach München zum Derby endete für einige Nürnberger alles andere als lustig. Zur Erinnerung: Die Nürnberger Fanszene traf sich an einer Münchner U-Bahnstation, um gemeinsam zum Münchner Stadion zu fahren. Dort warteten starke Polizeikräfte die bereits im Vorfeld mit Einsatzwägen und Absperrungen, einen Anreiseweg für die Nürnberger präpariert hatten - und die Nürnberger liefen genau diesen Weg, wie er von der Polizei angewiesen wurde.

Umso erstaunlicher, dass die Münchner Polizei später von einer angeblich „neuen Dimension der Gewalt“ sprach, die sich an diesem Tage ereignet haben soll. Ein regelrechter Aufschrei in den Medien war die Folge.

Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte kritisierte die Reaktionen und das Verfahren deutlich:

„Es geht in diesem Verfahren scheinbar nicht mehr um die Sache selbst, das Verfahren hat sich verselbständigt und ist mehr und mehr zu einem Politikum geworden.“

Auch die Rot-Schwarze Hilfe prangerte den „misslungenen Polizeieinsatz“ scharf an:

„Die Polizei, die für die Trennung der Fans verantwortlich war, hat auf ganzer Linie danebengegriffen.“

Was war passiert? Während die Nürnberger den von der Polizei eskortierten Weg zum Stadion liefen, tauchte plötzlich eine größere Gruppe Münchner Anhänger auf, die Richtung der bereits auf einer Brücke befindlichen Fans rannten. Und dass, obwohl die Polizei die Münchner angeblich schon seit den Morgenstunden unter Beobachtung hatte. Dass einige der Nürnberger auf die zulaufenden Münchner reagierten, war nun weniger überraschend. Angeblich seien dabei Polizeiketten durchbrochen worden, hieß es später. Die Polizei freilich beendete die Sache rasch, größere Auseinandersetzungen gab es nicht, so die Wahrnehmung Vieler.

Das freilich hinderte die Polizei nicht, sodann noch mit reichlich Pfefferspray und Schlagstöcken gegen Nürnberger Fans in einer Art und Weise vorzugehen, wie sie bis heute weder nachvollziehbar ist noch schwerlich als deeskalierend bezeichnet werden kann. Ob der große Aufschrei seitens Polizei und Politik im Nachhinein nicht eher dazu diente, von den in unserem vorherigen Beitrag beschriebenen Szenen abzulenken, lässt sich da schon fragen.

Auf die Münchner Justiz jedenfalls wirkte die Darstellung als angeblich neue Dimension der Gewalt (von Fans, versteht sich) deutlich: Allein gegen 41 Mitglieder der RSH liefen Ermittlungsverfahren. Und die Münchner Richter reagierten mit besonders harten Strafen, bei denen sie sich schon fragen lassen müssen, ob sie bei Nicht-Fußballsachen ähnlich hoch ausgefallen wären. Wir werden noch über einige interessante Fälle in den nächsten Wochen berichten.

Ein Gesamtüberblick ist in diesem Zusammenhang aber schon interessant. Der äußerst merkwürdige Verlauf der Mottofahrt endete für uns nämlich mit folgenden statistische Zahlen:

41 Ermittlungsverfahren, wovon in 34 Fällen eine Bestrafung erfolgte:

Insgesamt 80 Monate Gefängnisstrafen bei 9 Verurteilten (alle zur Bewährung ausgesetzt)
Insgesamt 150 Sozialstunden für 3 Mitglieder
Insgesamt 43.400 EUR Geldstrafen für 25 Personen
Insgesamt 900 EUR Schmerzensgelder zahlbar durch 3 Fans
Insgesamt 32 Tage Jugendarrest für 4 Nürnberger

Fanfotos 1. FC Nürnberg




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