26.02.2014 - Werder Bremen/Hamburger SV

Allgemeinverfügung zur Mitnahme von Pyrotechnik


Am Samstag, den 1. März 2014 findet im Bremer Weserstadion das Nordderby zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger Sportverein statt. Dazu werden zahlreiche Fußballfans beider Clubs mit Zügen der Deutschen Bahn AG und anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen in die Hansestadt reisen.

Die Bundespolizeidirektion Hannover hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Gegenstand dieser Verfügung ist ein Verbot der Mitnahme von pyrotechnischen Gegenständen in allen an- und abgehenden Fan-/ Entlastungszügen, sowie allen Reisezugverbindungen. Dieses Verbot gilt für alle Personen, die am 1. März 2014 im Zeitraum von 08.00 bis 22.00 Uhr die Zugverbindungen auf folgenden Bahnstrecken :

-Hamburg Hbf. - Bremen Hbf. einschl. aller Unterwegsbahnhöfe und zurück -

-Bremerhaven Hbf. - Bremen Hbf. einschl. aller Unterwegsbahnhöfe und zurück -

-Bf. Verden - Bremen Hbf. einschl. aller Unterwegsbahnhöfe und zurück

Das Verbot ist nach Angaben der Polizei erforderlich, da in der Vergangenheit alkoholisierte Fußballfans teilweise erhebliche Straftaten begangen haben. Hierbei wurde wiederholt Pyrotechnik bei der Einfahrt von Zügen in die Bahnhöfe gezündet und dadurch andere Fangruppen, Unbeteiligte Reisende und Polizeibeamte gefährdet. Durch die Allgemeinverfügung sollen die Begehung von Straftaten verhindert, sowie Individualreisende, andere Fangruppen und Polizeibeamte geschützt werden.

Die Einhaltung des Verbotes in den Zügen wird durch Beamte der Bundespolizei überwacht. Auch an den Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen werden Kontrollen durchgeführt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Verfügung ist ein Zwangsgeld in Höhe von 250,- Euro angedroht. Bei Verstößen drohen weiterhin ein Platzverweis durch die Bundespolizei für die betreffende Zugverbindung oder der Ausschluss von der Beförderung durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen. (Faszination Fankurve, 26.02.2014)






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