04.02.2019 - Dynamo Dresden

Auch Dynamo-Fans bekommen Probleme wegen Schlauchschals


Die 1. und 2. Bundesliga sowie die 3. Liga sind bereits ins Jahr 2019 gestartet. In der kalten Jahreszeit greifen am Spieltag auch viele Fußballfans zu sogenannten Schlauchschals, um sich warm anzuziehen. Obwohl viele Vereine solche Schlauchschals im eigenen Merchandising-Sortiment haben, kommt es immer wieder zu Problemen.


So machte die Schwarz-Gelbe Hilfe aus Dresden nun öffentlich, dass es zuletzt vermehrt zu Bußgeldern wegen Schlauchschals kam: „Viele Fans der Sportgemeinschaft Dynamo Dresden tragen ein solches Schlauchtuch in der kalten Jahreszeit, egal ob als Fanartikel oder als Schutz vor Kälte. Und genau dieser Schlauchschal wurde in der Vergangenheit vielen Anhängern unserer SGD zum Problem. Wir, die Schwarz-Gelbe Hilfe e.V., beobachten seit geraumer Zeit, dass sich die anwesende Polizei rund um Spielen der schwarz-gelben Dynamos gezielt Fans mit diesen Stück Stoff um den Hals herauspicken, kontrollieren und dieses Tuch als Vermummungsgegenstand klassifizieren. Neben der Personalienaufnahme und der Beschlagnahme des Schlauchschals, flattert einige Wochen später ein Bußgeldbescheid des zuständigen Ordnungsamtes (meist ein geringer dreistelliger Betrag) in den Briefkasten des betroffenen Fußballfans. Sowohl die Polizei als auch die Ordnungsbehörde berufen sich dabei auf §17 des Sächsischen Versammlungsgesetzes, vereinfacht, das Mitführen bzw. Tragen eines Vermummungsgegenstandes bei/zu einer öffentlichen Versammlung“, teilte die Fanhilfe aus Dresden dazu mit.

Die Schwarz-Gelbe Hilfe empfiehlt betroffenen Dynamo-Fans, sich bei einer Polizeikontrolle nicht einschüchtern zu lassen, aber freundlich zu bleiben. Sollte ein Schlauchschal beschlagnahmt werden, rät die Fanhilfe den betroffenen Fans, mündlich Widerspruch einzulegen. Weiter erklärt die Schwarz-Gelbe Hilfe aus Erfahrungen aus den letzten Jahren, dass die Behörden einen Rechtsstreit bei Schlauchschals gescheut hätten und die Verfahren nach Hinzuziehen eines Rechtsanwalts meistens eingestellt wurden. Die betroffenen Dynamo-Fans mussten demnach kein Bußgeld bezahlen.

Ähnliche Erfahrungen machte auch das Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig, nachdem ein Chemie-Fan im Mai 2015 einen Schlauchschal trug und von der Polizei kontrolliert wurde. Die Beamten interpretierten den Schal als Vermummungsgegenstand und sahen deshalb einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Das Zwickauer Landgericht stellte das Verfahren jedoch ein (Faszination Fankurve berichtete). (Faszination Fankurve, 04.02.2019)

Fanfotos Dynamo Dresden




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