04.04.2013 - 1. FC Nürnberg

„Auf der Suche nach Phänomen“


Auf einer Nachfrage der Rot-Schwarzen Hilfe Nürnberg hat das bayerische Innenministerium den Einsatz von V-Männern in der Fußballszene bestätigt. Zuvor hatte das Innenministerium die Frage noch ungenau beantwortet.

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der RSH:

Auf der Suche nach Phänomen: Innenministerium antwortet erst mit Nein auf V-Mann-Anfrage, um sie dann doch zu bestätigen

Werden in Bayern V-Männer in der Fußballszene eingesetzt? Das wollte die Grünen-Landtagsfraktion in ihrer förmlichen Anfrage vom 09.10.2012 vom Bayerischen Innenministerium wissen. Eine auf den ersten Blick klare Antwort kam vom Ministerium, das verpflichtet ist, dem Landtag wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen:

„Die Nürnberger Fußballfanszene ist, wie im Übrigen die gesamte Fußballfanszene in Bayern, als solche nicht Gegenstand von Maßnahmen der Bayerischen Polizei bzw. des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz unter Einsatz von sogenannten Vertrauenspersonen (kurz VP, auch als V-Personen, V-Leute oder V- Männer bezeichnet).“

Die Abgeordnete Susanne Tolle hatte zudem gefragt:

„Liegt dem Anwerbeversuch der Polizei in der Nürnberger Fußballfanszene oder anderen Anwerbeversuchen in der bayerischen Fußballfanszene durch die bayerische Polizei bzw. den Verfassungsschutz eine Anordnung des bayerischen Innenministeriums zu Grunde und – wenn ja – welches Ziel verfolgt die Staatsregierung damit?“

(Antwort:) „Da die bayerische Fußballfanszene als solche nicht Gegenstand sicherheitsbehördlicher Maßnahmen mittels Einsatz von V-Leuten ist, besteht auch keine diesbezügliche Anordnung des Staatsministeriums des Innern.“

Nun gehört es zu dem üblichen Spiel bei parlamentarischen Anfragen, diese so ungenau wie möglich zu beantworten. Ist dieses Fragerecht der Abgeordneten doch aus Sicht mancher Ministerialer ohnehin eine Zumutung. Auf den ersten Blick könnte man meinen, das Innenministerium habe den von der Rot-Schwarzen Hilfe und der Zeitschrift SPIEGEL online berichteten Anwerbeversuchs eines V-Manns aus der Nürnberger Fanszene bestritten.

Doch: weit gefehlt. Die Staatsregierung hat den Anwerbeversuch ausdrücklich nicht bestritten, was so viel wie eine Bestätigung darstellt. Es gäbe zwar angeblich keine generelle Anordnung, "um gezielt Erkenntnisse aus der Fußballszene zu gewinnen", so das Innenministerium. V-Leute dagegen werden sehr wohl eingesetzt.

Dies musste jetzt das Bayerische Innenministerium auf eine ergänzende Nachfrage der Rot-Schwarzen Hilfe hin bestätigen. Nunmehr berichtet das Ministerium nämlich,

"dass im Rahmen polizeilicher Ermittlungen zum Zweck der Strafverfolgung ein fallorientierter Einsatz von Vertrauenspersonen nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommt. Dies geschieht etwa, um Verbindungen gewaltbereiter Fußballfans mit Personen aus dem extremistischen Umfeld oder Phänomenbereichen der Organisierten Kriminalität zu erkennen, um die Begehung schwerer Straftaten möglichst zu verhindern oder aufzuklären."

Phänomenbereiche Organisierter Kriminalität? Unter Fußballfans? Die bundesweiten Richtlinien der Innenminister definieren "Organisierte Kriminalität" auszugsweise wie folgt: Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind (...). Die vom Innenministerium benannten Phänomenbereiche sind etwa Menschenhandel, Prostitution, Schutzgelderpressung oder auch schwere Umweltkriminalität. Dass Verbindungsleute der Polizei hier in Fußballfankreisen besonders erfolgreich ermitteln, dürfte wohl nicht einmal das Innenministerium glauben.

Bedeutsamer erscheint da schon das kleine Wörtchen "etwa" in der Antwort des Ministeriums. Wenn es dort nämlich heißt: Der Einsatz von V-Leuten "geschieht etwa, um ...", heißt das nichts anderes, als dass neben allgemein bekannten Tätigkeitsbereichen von V-Leuten auch noch weitere, nicht namentlich benannte, bestehen. Eine abschließende Aufzählung von Einsatzbereichen von V-Leuten in Fußballkreisen dagegen wollte das Ministerium gerade nicht vornehmen. Warum nur?

Rot-Schwarze Hilfe am 3. April 2013

Fanfotos 1. FC Nürnberg




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