17.08.2017 - DFB

Ausgesprochene Kollektivstrafen bleiben gültig


Nachdem der DFB gestern ankündigte, in Zukunft auf Kollektivstrafen, wie Gästefanausschlüsse, Zuschauerteilausschlüsse und Geisterspiele zu verzichten, steht nun fest, dass bereits ausgesprochene, aber noch nicht umgesetzte Kollektivstrafen bestehen bleiben.

Auf Nachfrage des Portals Liga3-online verwies der DFB auf die „Unabhängigkeit der Sportgerichtsbarkeit“. Die Gästeblöcke in Magdeburg und Jena bleiben somit bei den Gastspielen von Hansa Rostock geschlossen, da das Urteil des DFB-Sportgerichts bereits verhängt wurde.

In seiner gestrigen Mitteilung verwies der DFB darauf, dass die Sportgerichtsbarkeit des Verbandes auch in Zukunft unabhängig bleiben soll. Da der DFB-Präsident Reinhard Grindel den eigenen Kontrollausschuss jedoch darum bat, in Zukunft keine Kollektivstrafen zu beantragen, wird das Sportgericht wohl auch keine mehr aussprechen können. Der Kontrollausschuss ist bei der Verbandsstrafgerichtsbarkeit mit der Staatsanwaltschaft im deutschen Recht zu vergleichen. (Faszination Fankurve, 17.08.2017)






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