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… dies sagte zumindest jetzt ein Gericht in Madrid. Stein des Anstoßes war das Finale der Copa del Rey am 13. Mai zwischen Athletic Bilbao und dem FC Barcelona in Valencia, als die beiden Fanlager der Finalisten zusammen König Juan Carlos auspfiffen.
Die Veranstalter des Finales befürchteten laut Medienberichten schon im Voraus Proteste der Fanszenen, weshalb die Nationalhymne extra laut abgespielt wurde. Als das immer noch nichts nützte und die mitgereisten baskischen und katalonischen Fans weiterhin lautstark pfiffen, wurde sogar die Fernsehübertragung kurzzeitig unterbrochen, weshalb der zuständige Programmchef bereits zurücktreten musste.
Geklagt hatte der spanische Verband Denaes gegen den baskischen und katalonischen Verband Esait und Catalunya, die aus Sicht von Denaes zu Protestaktionen gegen Spanien aufriefen. Die Beleidigung des Königs und des spanischen Volkes können mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Das Madrider Gericht wies die Anklage allerdings ab. Aktionen wie diese seien Teil der freien Meinungsäußerung und keine Majestätsbeleidigung, ließ der Richter Medienberichten zufolge nach der Urteilsverkündung verlauten. (Faszination Fankurve, 23.07.2009)