14.05.2013 - Dynamo Dresden

Ausschluss für Dynamo bestätigt


Heute Nachmittag hat das Ständige neutrale Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen den Ausschluss von Dynamo Dresden aus dem DFB-Pokal 2013/14 bestätigt. Eine Klage des Clubs wurde von dem Gremium in einer nicht-öffentlichen Sitzung abgewiesen.

Wie der DFB auf seiner Website mitteilt, wurden damit die Urteile des DFB-Sportgerichts und des DFB Bundesgerichts vom 10. Dezember 2012 und vom 7. März 2013 bekräftigt. „Der Ausschluss Dresdens ist rechtmäßig erfolgt. Die den Verein treffende harte Maßnahme ist nach Auffassung der Verbandsgerichte geeignet, erforderlich und angemessen. Diese Einschätzung liegt im Beurteilungsspielraum dieser Gerichte“, so Prof. Dr. Udo Steiner, der Vorsitzender des Schiedsgerichtes.

Zudem sei der Paragraph 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB, der das so genannte schuldhafte Verhalten von Fans dem jeweiligen Club zurechnet, rechtlich nicht zu beanstanden. Der Ausschluss des abstiegsbedrohten Zweitligisten sei eine präventive Maßnahme, die Störungen des Spielbetriebs vorbeugen soll.

Dr. Rainer Koch, DFB-Vizepräsident und zuständig für Rechtsfragen, rechnet dem Urteil eine „weitreichende grundsätzliche Bedeutung“ zu. Das Schiedsgericht habe demnach klargestellt, dass der Ausschluss von Dynamo Dresden zivilrechtlich abgedeckte Maßnahme handeln würde. Ausgangspunkt des Urteils waren Vorfälle beim Pokalspiel von Hannover 96 gegen Dynamo Dresden am 31. Oktober 2012. (Faszination Fankurve, 14.05.2013)

Fanfotos Dynamo Dresden




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