21.02.2017 - Borussia Dortmund

BVB gibt wohl keine Namen an Polizei weiter


Wie aus einem Bericht des WDR hervorgeht, hat Borussia Dortmund der Polizei zwar Videoaufnahmen vom Heimspiel gegen RB Leipzig gegeben, jedoch keine Namen oder Hinweise auf Personen, die Plakate hochhielten. Der BVB selbst sprach zuletzt von 61 verdächtigen Personen.

Auf den Videoaufnahmen, die der Polizei vorliegen, sollen mehrere hundert Personen zu sehen. Die Polizei ermittelt aufgrund der zahlreichen Spruchbändern, die beim Heimspiel des BVB gegen RB Leipzig aus Protest auf der Südtribüne präsentiert worden sind. Bei den Videoaufnahmen von Borussia Dortmund geht es lediglich um Aufnahmen aus dem Stadion. Für die Vorfälle vor dem Stadion sind Polizei und Justiz zuständig, wie Borussia Dortmund bereits klarstellte.

Laut dem WDR-Bericht habe ein Mitarbeiter des Fanprojekts Dortmund zudem erklärt, nicht bei der Identifikation von möglichen Tatverdächtigen zu helfen, da dies sonst ein Vertrauensbruch gegenüber den Fans darstellen würde. Zudem soll der Mitarbeiter erklärt haben, dass es die Aufgabe der szenekundigen Beamten der Polizei sei, die Personen zu identifizieren.

Da Fanprojekte in Deutschland vor allem mobile Jugendarbeit betreiben und sozialpädagogische Ziele verfolgen, würde es wenig Sinn machen, wenn Fanprojektler durch kurzfristige Hilfe die Polizeiarbeit unterstützen und langfristig das Vertrauen zu jugendlichen Fans verlieren würden. Das Fanprojekt Dortmund hält sich damit also an die Vorgaben für Fanprojekte in Deutschland, die im Nationalen Konzept Sport und Sicherheit festgeschrieben sind. Darin heißt es: „Basis für eine erfolgreiche Fanarbeit ist ein durch intensive Beziehungsarbeit aufgebautes Vertrauensverhältnis zur Zielgruppe. Dies ist bei der Zusammenarbeit mit den Fanprojekten zu beachten.“


Falls die polizeilichen Ermittlungen zu keinem Ergebnis führen sollten, sei laut WDR-Informationen eine öffentliche Fahndung mit Fotos möglich, die jedoch vorher durch einen richterlichen Beschluss angeordnet werden müsste. Ob dies in den Fällen, in denen es vor allem um Beleidigungen innerhalb des Stadions geht, passieren wird, ist mehr als fraglich, denn laut deutscher Strafprozessordnung darf die Öffentlichkeitsfahndung nur bei „einer Straftat von erheblicher Bedeutung“ angewandt werden. Beleidigungen fallen hier wohl nicht drunter. (Faszination Fankurve, 21.02.2017)

Fanfotos Borussia Dortmund




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