Besuchen Sie für aktuelle News: www.faszination-fankurve.de
Borussia Dortmund hat heute ein Stadionverbot gegen ein Fan von Schalke 04 aufgehoben, der dieses Stadionverbot im Nachgang des 141. Revierderbys erhalten hat. Die Königsblaue Hilfe ging gegen den BVB mit einer einstweiligen Verfügung vor. Weitere Aufhebungen sollen folgen.
Die Einsatzleitung der Polizei sprach nach dem 141. Revierderby zwischen dem BVB und Schalke 04 von „massiven gewalttätigen Auseinandersetzungen wie lange nicht mehr“. Die Fans seien konspirativ angereist und hätten die Sicherheitspläne bewusst unterlaufen (Faszination Fankurve berichtete damals). Die Ultras Gelsenkirchen widersprachen der Einschätzung der Polizei (Hier geht es zur damaligen Erklärung der Ultras Gelsenkirchen).
Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Königsblauen Hilfe:
Antrag auf Aufhebung des bundesweiten Stadionverbots erfolgreich
Ein Mitglied der Königsblauen Hilfe e.V. stellte beim Amtsgericht Dortmund gegen den BV Borussia Dortmund einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Gegen unser Mitglied wurde nach dem Auswärtsderby 2012 ein bundesweites Stadionverbot erlassen. Der BVB weigerte sich auch nach Einstellung des Strafverfahrens ausdrücklich, dieses bundesweite Stadionverbot aufzuheben.
Vertreten durch KBH-Anwalt Thomas Wings musste die Aktiengesellschaft aus Dortmund klein beigeben und hob noch in der Verhandlung vor dem Amtsgericht das bundesweite Stadionverbot gegen das KBH-Mitglied auf. Es bleibt zwar bei dem Betretungsverbot für Heimspiele im Dortmunder Westfalenstadion, aber ab morgen darf unser Mitglied wieder zu jedem anderen Spiel fahren.
Wir bemühen uns, nun unter Hinweis auf das heutige Verfahren und durch Kontakt zu den Rechtsanwälten der Dortmunder, kurzfristig alle wegen des damaligen Derbys noch verbliebenen Stadionverbote zu kippen, sofern das Verfahren bereits eingestellt wurde.
Glückauf!