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Laut eines Berichts der Potsdamer Neuesten Nachrichten wurde der Berufungsantrag von Babelsberg 03 gegen das Urteil des Nordostdeutschen Fußballverbands abgelehnt, weil unter der Berufungsschrift eine Unterschrift gefehlt habe. Doch Babelsberg 03 fordert weiter die Aufhebung des Urteils.
Der SV Babelsberg 03 wurde wegen der Vorfälle beim Brandenburg-Derby gegen Energie Cottbus vom Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro und einem Geisterheimspiel auf Bewährung verurteilt (Faszination Fankurve berichtete). Das Sportgericht erklärte dabei auch die „Nazischweine raus“-Rufe, mit denen Babelsberg 03 Fans auf im Gästeblock gezeigte Hitlergrüße reagierten, für strafbar. Die fremdenfeindlichen Parolen und strafbaren Gesten im Gästeblock wurden im Urteil des NOFV gegen Energie Cottbus nicht erwähnt, weshalb sich Babelsberg 03 über die Verurteilung wegen der „Nazischweine raus“-Rufe besonders aufregt.
Zudem wurde das Urteil gegen Energie Cottbus in der Berufung abgemildert. Aus einem Geisterspiel zuhause wurde ein Gästefanverbot beim nächsten Brandenburg-Derby in Babelsberg. Doch Babelsberg 03 kann laut Auffassung des NOFV wegen einer fehlenden Unterschrift nicht auf ein milderes Urteil hoffen. Die Berufungsschrift wurde allgemein vom Vorstand von Babelsberg 03 unterzeichnet, nicht jedoch von den handelnden Personen selbst. Der Verband sieht darin einen Formfehler. (Faszination Fankurve, 11.08.2017)