07.08.2012 - SV Babelsberg 03

Babelsberg bestraft Zivilcourage?


Die Ultras Babelsberg beschweren sich über ein Stadionverbot, das der SV Babelsberg gegen ein Fan ausgesprochen hat, der gegen eine mutmaßlich rechte Person im Stadion vorgegangen sein soll. Die Ultras werfen dem Verein vor, dass Antirassismus nur ein Lippenbekenntnis sei.

Faszination Fankurve dokumentiert die Stellungnahme der Ultras Babelsberg:

SV Babelsberg bestraft Zivilcourage mit Stadionverbot

Mit dem neuen Stadionverbotsbeauftragten vom SV Babelsberg 03, Ralf Schöfski, wurde nun bereits das erste Stadionverbot seiner Amtszeit und der neuen Saison verhängt. Besonders pikant, die Strafe wurde verhängt als der betroffene Fan Zivilcourage zeigte und sich für die Werte seines Vereins beim Punktspiel gegen Arminia Bielefeld in der letzten Saison einsetzte.

Am 28. April war die Freude über den gelungenen Klassenerhalt gegen Bielefeld durch ein Tor in der Nachspielzeit und der gleichzeitigen Niederlage eines Mitkonkurrenten noch groß. Doch bereits zum Ende der ersten Hälfte kam es hinter dem Ostblock zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit Personen, die eindeutig der rechten Szene zugeordnet werden konnten. Vorausgegangen war ein Disput zwischen den besagten Personen und Babelsberger Fans. Obwohl dies lautstark geschah und die Aufforderung bestand das Stadion zu verlassen, schritt der Ordnungsdienst nicht ein. Erst nach der Auseinandersetzung führten die eingesetzten Sicherheitskräfte die rechtsextremen Personen ab.

Im Nachgang wurde gegen einen Babelsberger ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eröffnet. Dieser Schritt schien Grund genug für den SV Babelsberg zu sein, ebenso ein Stadionverbotsverfahren zu eröffnen. Trotz Beteuerung lediglich in Notwehr gehandelt zu haben, wurde der betroffene Fan mit einem mehrjährigen lokalen Stadionverbot belegt. Dazu kommt, dass Schöfski sich darüber im Klaren ist, dass der betroffene Fan das angebliche Opfer nicht geschlagen, sondern lediglich geschubst hat und sein Handeln somit nicht ursächlich für die angegebene Verletzung des Geschädigten sein kann. Verkauft wurde das Stadionverbot dem Betroffenen als humanes Hausverbot, da er ja immer noch an Auswärtsspielen teilnehmen könnte. Der studierte Jurist Schöfski wartet mit diesem Schritt nicht das Ermittlungsverfahren der Polizei ab und verletzt die Unschuldsvermutung gegenüber beschuldigten Personen.

In der Vergangenheit fielen Fans des Vereins bereits des Öfteren durch ihren konsequenten Einsatz für Zivilcourage und Antirassismus auf. Die Babelsberger Fanszene engagiert sich in vielen gesellschaftlichen Bereichen. Sie organisiert jedes Jahr ein antirassistisches Stadionfest und ist aktiv im direkten Umfeld des Asylbewerberheims in Potsdam. Es gilt daher als St. Pauli des Ostens. Der Verein profitiert nicht nur von diesem Image, sondern fördert dies auch. So stand er stets wohlwollend zu seinen Fans, wenn diese für die Werte des Vereins eintraten. Dies scheint nun nicht mehr der Fall zu sein.

Der Verein muss sich auch weiterhin klar zu seinen Idealen bekennen und zeigen, dass er keine Personen duldet, die andere Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder sexuellen Orientierung diskriminieren. Es darf nicht nur bei Lippenbekenntnissen bleiben. Er darf nicht seine Fans bestrafen, die für diese Werte einstehen, die sie seit Jahren von ihrem Verein kennen und dort und in seinem Umfeld leben. Er darf genauso wenig bestrafen, wenn bis jetzt weder die genauen Umstände ermittelt werden konnten und die betroffene Person bei ihrer Anhörung ihre Unschuld beteuert. Damit verlässt der Verein unter anderem den in Stadionverbotsverfahren viel gelobten Babelsberger Weg, was ihn stets aus der Vereinslandschaft hervorhob. Es kann keine andere Konsequenz geben, als das Stadionverbot aufzuheben. Alles andere wäre im Hintergrund vom Ruf des Vereins und seiner Fanszene mehr als heuchlerisch.

Antirassismus kann kein leeres Bekenntnis und muss auch weiterhin in den Stadien der Republik konsequent gelebt werden.

Ultras Babelsberg

Fanfotos SV Babelsberg 03




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