13.05.2016 - FC Hansa Rostock

Banner-Verbot aufgehoben, Choreo-Verbot verlängert


Gestern wurde vor dem DFB-Sportgericht die Strafe nach verschiedenen Fanvergehen für Hansa Rostock neu verhandelt. Zaunfahnen und Blockfahnen sind somit einen Spieltag vorher wieder erlaubt. Das Choreografie-Verbot auf der Südtribüne wurde auf die ersten fünf Heimspiele der neuen Saison erweitert.

Bei diesen Heimspielen wurde die Gesamtkapazität der Südtribüne zudem auf 2.000 Zuschauer begrenzt. Statt 16.000 Euro Geldstrafe muss Hansa Rostock nun 20.000 Euro an den DFB überweisen. Die vier qualifizierten Ordner, von denen schon im Urteil vom März 2016 die Rede war, müssen nun das gesamte Restjahr 2016 mit auf Auswärtsspiele fahren. In die neue DFB-Strafe seien neue Fanvergehen in Würzburg, Großaspach und Mainz mit eingeflossen. Die ursprüngliche Strafe war wegen angeblicher Vergehen bei fünf anderen Spielen ausgesprochen worden.


„Wir müssen mit dem Ergebnis zufrieden sein. Das Bundesgericht ist unserer Argumentationslinie gefolgt ist und hat das Verbot von Block- und Zaunfahnen sowie Fan-Bannern aufgehoben. Unser Hauptanliegen konnte damit erfüllt werden. Auch die Entscheidung über das Strafmaß für die weiteren Fälle von Zuschauerverfehlungen, die heute neben dem Urteil des Sportgerichts auch gleich verhandelt wurden, können wir akzeptieren. Die Höhe der Einzelstrafen wäre deutlich höher angesetzt worden“, erklärte Hansa-Vorstand Robert Marien zu dem neuen Urteil. (Faszination Fankurve, 13.05.2016)

Fanfotos FC Hansa Rostock




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