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Der Fanladen St. Pauli wies in einer Rundmail kürzlich darauf hin, dass mittels so genannter „Adhäsionsanträge“ ein Verfahren wegen Beamtenbeleidigung nun noch teurer werden kann. Der Adhäsionsantrag („Adhäsion“ – gemeint ist in dem Fall: „anhängend“) wurde in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt und soll offenbar länder-übergreifend umgesetzt werden. Mittels eines Formblatts will man das strafrechtliche Delikt der Beleidigung mit dem zivilrechtlichen des Schmerzensgeldes (z.B.) verknüpfen.
Polizisten in Rostock, die einen St. Pauli-Fan wegen Beleidigung verklagt hatten, sparten sich somit ein zweites zivilrechtliches Verfahren. In dem aktuellen Fall bedeutete dies für den Angeklagten: Strafe wegen Beleidigung und gleich vier Mal 500 Euro „Schmerzensgeld“ für eben vier Beamte.
Andreas Thiel, Strafverteidiger aus Hamburg, erklärte dazu: „Das waren bisher zwei verschiedene Verfahren. Selten zog eine Verurteilung wegen Beleidigung noch eine Schmerzensgeldzahlung nach sich. Der Aufwand war auch zu hoch.“ Das kann sich nun bald ändern. Der erfahrene Anwalt, unter anderem in Sachen „Nachspielzeit vor Gericht“ wegen Anklagen im Fußballkontext, schätzt die Lage dahingehend ein, dass „man womöglich mit diesem Adhäsionsantrag nun auch darauf setzt, dass nicht mehr so schnell eingestellt wird. Und sei es nur deshalb, weil zum Beispiel der zuständige Richter seinem Kollegen an der Zivilkammer eine weitere Beschäftigung mit diesem Fall abnehmen möchte…“
Es darf angenommen werden, dass diese Anträge nun standardmäßig bei jedem Vorfall mit Fußballbezug von den betroffenen Beamten ausgefüllt werden. Gar nicht auszudenken, was ein „Stinkefinger“ in Richtung einer Polizei-Hundertschaft dann kosten könnte… (Faszination Fankurve, 01.01.2005)