04.04.2008 - Euro 2008

Besuche am Arbeitsplatz ohne rechtliche Grundlage?


20 Prozent der in der Schweizer Hooligan Datenbank „Hoogan“ geführten Personen, werden vor der Euro eine Vorladung zur Meldung bei der Polizei erhalten. Rechtlich gesehen bewegen sich die Behörden mit ihrem Vorgehen auf dünnem Eis, meinen Datenschützer.

Wie es heißt, handele es sich bei den Personen, die auf einen Polizeiposten geladen werden, um Anhänger, die durch besondere Gewaltbereitschaft aufgefallen seien. Wer trotz Anweisung nicht erscheint, wird zunächst ermahnt und anschließend möglicherweise zu Hause oder am Arbeitsplatz aufgesucht. An dieser Stelle wird es allerdings aus rechtlicher Sicht etwas heikel.

Für derartige Haus- beziehungsweise Arbeitsplatzbesuche fehlt angeblich sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz die rechtliche Grundlage. Diese werde auch nicht durch das zur EM angepasste „Hooligangesetz“ geliefert. Die Sicherheitsverantwortlichen berufen sich darauf, dass die Polizei präventiv wirke, was durch die kantonalen Polizeigesetze legitimiert sei. Die Zürcher Fan- und Rechtsanwältin Manuela Schiller hält dem allerdings entgegen, dass man nicht von Prävention sprechen könne, wenn jemand aufgrund eines Polizeibesuchs am Arbeitsplatz seine Stelle verliere.

Auch Experten des öffentlichen Rechts sehen Besuche am Arbeitsplatz als grenzwertig an, da sie in die Privatsphäre des Betroffenen eingreifen würden. Hausbesuche seien dagegen weniger bedenklich, schließlich ist niemand gezwungen, eine Behörde ins Haus zu lassen. Zu bedenken ist aber auch der Datenschutzaspekt: Die Informationen über in „Hoogan“ registrierte Personen würden gebraucht, um sie in die Öffentlichkeit, an deren Wohnort oder Arbeitsplatz zu tragen.

80 Prozent der in „Hoogan“ erfassten Personen, werden keine Vorladung erhalten, bekommen aber stattdessen einen Brief, in dem sie zur Friedfertigkeit während der Europameisterschaft aufgerufen werden. Die Datenbank „Hoogan“ wird mittlerweile seit über einem Jahr geführt. Derzeit enthält sie 264 Personen. (Faszination Fankurve, 04.04.2008)






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