05.10.2019 - Dynamo Dresden

Bewährungsstrafen & Strafbefehle in Höhe von 290.000 €


58 Fans von Dynamo Dresden haben im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe Strafbefehle wegen der Vorfälle am 14. Mai 2017 in Karlsruhe bekommen. Neben hohen Geldstrafen sind darunter auch Bewährungsstrafen. Nach aktuellem Stand braucht das Solidaritätskomitee Dynamo 290.000 Euro, um alle Strafen zu bezahlen.

Das Solidaritätskomitee unterstützt die betroffenen Fans, denen allen keine Körperverletzung oder Sachbeschädigung zu Last gelegt wird, sondern die Organisation des Fanmarsches mit Militärkleidung.

Dynamo Dresden unterstützt die betroffenen Fans, unter denen sich auch der ehemalige Ultras Dynamo-Vorsänger Stefan „Lehmi“ Lehmann befindet, der damals den Fanmarsch anführte, aus dem letztlich die „Krieg dem DFB“-Bewegung entstand.

Die Geldstrafen für die einzelnen Dynamo-Fans belaufen sich auf 900 bis 10.000 Euro pro Person. Bewährungsstrafen wurden zwischen acht und zehn Monaten verhängt. Die betroffenen Fans haben die Strafbefehle überwiegend angenommen, da sich die vorläufige Kostenschätzung für ein weiteres Gerichtsverfahren auf etwa eine Millionen Euro beläuft.

Das Solidaritätskomitee Dynamo hat bisher 111.000 Euro eingesammelt, damit fehlen noch weitere 179.000 Euro, um auf die geschätzten Kosten von 290.000 Euro für Anwaltskosten, Strafbefehle, Bußgelder und Verfahrenskosten zu kommen. Hier kann weiter für die betroffenen Fans gespendet werden. „Wir setzen nun auf unseren letzten, verbliebenen Trumpf : Eure Solidarität mit uns. Und die ist nun mehr denn je gefragt“, hofft die Soko-Dynamo auf viele Spenden. (Faszination Fankurve, 05.10.2019)


Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung von Dynamo Dresden zum Thema:

Strafbefehle nach Ermittlungen gegen Dynamo-Fans
SGD setzt Zusammenarbeit mit „Solidaritätskomitee Dynamo“ fort

Im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe nach dem Fanmarsch am 14. Mai 2017 in Karlsruhe gegen nunmehr 58 Dynamo-Fans hat gegenwärtig rund die Hälfte der Betroffenen einen Strafbefehl erhalten.

Darüber haben die Betroffenen, die die Verantwortlichen der SGD seit den im Zusammenhang mit den Ermittlungen durchgeführten Hausdurchsuchungen im Dezember 2017 über das Verfahren jederzeit transparent informiert haben, die SGD am Mittwoch in Kenntnis gesetzt.

Die bisher eingegangenen Strafbefehle enthalten in fünf Fällen zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen (zwischen 8 und 10 Monaten, zur Bewährung ausgesetzt auf 2 Jahre) sowie in allen Fällen Geldstrafen (zwischen 900 und 10.000 Euro). In den Fällen der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen lautet der Vorwurf auf „gefährliche Körperverletzung in elf tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Landfriedensbruch und mit einem Verstoß gegen das versammlungsrechtliche Uniformverbot“.

Keinem der Betroffenen wird die unmittelbare Begehung eines Körperverletzungsdelikts oder einer Sachbeschädigung vorgeworfen. Dem Strafbefehl zugrunde liegen die Organisation und Durchführung des Fanmarsches sowie der Vertrieb der einheitlichen T-Shirts und Fischerhüte.

Unter den Betroffenen befindet sich auch Stefan Lehmann. Der damalige „Vorsänger“ der aktiven Fanszene der SGD führte den Fanmarsch auf einem „Trabant Kübel“ sitzend an. Auch ihm werden weder Körperverletzung noch Anstiftung zur Körperverletzung unmittelbar vorgeworfen.

Das 2018 ins Leben gerufene „Solidaritätskomitee Dynamo“ sammelt Spenden, um die finanzielle Last für die Betroffenen – unter anderem Anwalts- und Reisekosten sowie mögliche Gerichtskosten – abzufedern. Die Betroffenen haben die SGD darüber informiert, dass nach aktuellem Stand 290.000 Euro benötigt werden, von denen bisher 111.000 eingesammelt werden konnten.

In diesem Zusammenhang informierten die Betroffenen die Verantwortlichen der SGD am Mittwoch auch darüber, dass sie nach Rücksprache mit ihren Anwälten – bis auf wenige Ausnahmen – auf einen möglichen Einspruch gegen die eingegangenen Strafbefehle verzichtet haben, da die vorläufige Kostenschätzung für ein weiteres Gerichtsverfahren für alle 58 Betroffenen in Summe bei rund 1 Million Euro liegt. Dieses immense finanzielle Risiko möchten die Betroffenen nicht in Kauf nehmen, ohne damit jedoch die Recht- und Verhältnismäßigkeit der Strafbefehle anzuerkennen.

Erklärung der SG Dynamo Dresden
Die SG Dynamo Dresden hat im Mai 2017 unmittelbar nach dem Spiel in Karlsruhe die erfolgten Gewalttaten verurteilt und bei allen verletzten Polizeibeamten, Ordnern, Mitarbeitern und Fans um Entschuldigung gebeten. Zu keiner Zeit ist bei der SG Dynamo Dresden Raum für Gewalt, weder gegen Personen, noch gegen Sachen.

Die SG Dynamo Dresden wird aber auch die Aktivitäten des „Solidaritätskomitee Dynamo“ zugunsten der 58 betroffenen Dynamo-Fans auch künftig mit voller Überzeugung unterstützen. Maßgeblich für diese Entscheidung ist, dass keinem der Betroffenen eine unmittelbare Begehung einer Körperverletzung oder Sachbeschädigung vorgeworfen wird, sondern ihnen das schädigende Verhalten Dritter zugerechnet wird. Die SGD – Gremien, Verantwortliche, Mitarbeiter, Trainer und Spieler – distanzieren sich klar von jeder Form von Gewalt. Zugleich gehört es zum in der Sportgemeinschaft gelebten Zusammenhalt, Solidarität mit Schwarz-Gelben zu zeigen, denen keine Ausübung von Gewalt vorgeworfen wird.

Holger Scholze (Präsident)
Jens Heinig (Aufsichtsratsvorsitzender)
Wolfgang Lessing (Ehrenratsvorsitzender)
Robert Pesch (Jugendratsvorsitzender)
Michael Born, Ralf Minge (Geschäftsführung)
Das Zweitliga-Team der Sportgemeinschaft

Fanfotos Dynamo Dresden




Weitere News:
10.11.2021: Dynamo-Fanszene zieht sich wieder aus dem Stadion zurück
22.09.2021: Wegen 2G: Ultras Dynamo besuchen FC St. Pauli-Spiel nicht
09.09.2021: K-Block Dynamo lehnt Personalisierung ab
25.07.2021: K-Block kritisiert Kapazitätsbeschränkungen der Stadt
22.07.2021: 56 Wohnungen von Dynamo Dresden-Fans durchsucht

Alle 465 News anzeigen