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Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte drei Fans des 1. FC Nürnberg wegen Beteiligung an Auseinandersetzungen beim Heimspiel gegen den 1. FC Kaiserslautern Ende September nun zu Bewährungsstrafen zwischen acht und zehn Monaten.
Nach Nordbayern.de Informationen ist der Bewährungszeitraum dieser Strafen auf drei Jahre festgelegt worden. Zudem müssen die Club-Fans, die mit einem Stadionverbot belegt sind, jeweils ein Monatsgehalt an einen gemeinnützigen Verein spenden. Die damaligen Ultras sollen Plastikflaschen auf Polizisten geworfen haben.
Die Stehplätze in der Nordkurve blieben wegen einer DFB-Strafe bei dem besagten Spiel gegen Kaiserslautern geschlossen, die Nürnberg Nordkurve rückte auf die Gegengerade und somit näher Richtung Gästeblock. Die eigentlich übliche Fantrennung konnte nur durch den Einsatz von Polizeikräften eingehalten werden, die ein Aufeinandertreffen beider Fanlager nach dem Spiel verhinderte. Schon mehrmals kam es bei Spielen, die von einer DFB Strafe betroffen waren fast zu Auseinandersetzungen, weil Fans nicht in ihren eigentlichen Blöcken anzutreffen waren, da diese vom DFB gesperrt wurde.
Der 1. FC Nürnberg sprach damals 16 Stadionverbote gegen Fans aus, die an den Auseinandersetzungen mit der Polizei beteiligt gewesen sein sollen. Vor dem Amtsgericht müssen sich noch weitere Club-Fans wegen der Vorfälle verantworten. (Faszination Fankurve, 16.09.2015)