20.01.2015 - Dynamo Dresden

Bundesgerichtshof fällt Hooligan-Urteil


Das Landgericht Dresden hat fünf mutmaßliche Mitglieder der Hooligans Elbflorenz, Hooligans von Dynamo Dresden, wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen und zu Haftstrafen verurteilt. Am Donnerstag wird der Bundesgerichtshof zum den Fall ein Urteil sprechen.

Den Hooligans wird neben der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung auch Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Nach den Meinung des Landgerichts waren die Angeklagten Mitglieder der Hooligans Elbflorenz. Ziel dieser Hooligans war es nach Auffassung des Gericht, eine Vormachtstellung in der Dresdner Hooliganszene zu erlangen.

Die Mitglieder seien für Überfälle auf gegnerische Fans und verabredete Schlägereien mit Hooligangruppen aus anderen Städten verantwortlich. Das Landgericht Dresden meint weiter, dass die Hooligans eine rechtsextreme Gesinnung hätten.


Der Verurteilung wegen Landfriedensbruchs erfolgte nach einem Überfall von 80 Hooligans auf mehrere türkische Imbissbuden in der Dresdner Neustadt nach dem Halbfinalspiel der Euro2008 zwischen Deutschland und der Türkei. Die Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung folgte nach einer sogenannten Drittortauseinandersetzung mit einer anderen Hooligangruppe abseits des Spieltags.

Der Bundesgerichtshof verkündet am Donnerstag sein Urteil. Er überprüft, ob das Landgericht Dresden bei seinem Urteil berücksichtigte, dass die andere Hooligansgruppe dem Kampf und somit auch den Verletzungen zustimmten. Das Landgericht Dresden sah diese Einwilligung als sittenwidrig an. Das Urteil des Bundesgerichtshof könnte Auswirkungen auf andere Drittortauseinandersetzungen bzw. sogenannte „Feld-Wald-Wiese-Schlägereien“ haben, sollte es zu Gunsten der Angeklagten entscheiden. Auch gilt das Urteil als richtungsweisend, ob organisierte Hooligansgruppen als kriminelle Vereinigung verurteilt werden können.

Im Februar 2012 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass sogenannte Drittortauseinandersetzungen unter Hooligans illegal bleiben (Faszination Fankurve berichtete). Mannschaftssportwettkämpfe stellten für den Bundesgerichtshof eine Ausnahme dar, wenn „das vorhandene Regelwerk der Sportarten, dessen Einhaltung regelmäßig durch eine neutrale Instanz kontrolliert wird“. Mit dem sogenannten Team Fighting Championchip (Faszination Fankurve berichtete) reagierten Hooligans mittlerweile auf Gerichtsurteile und haben teilweise einen legalen Rahmen für ihre Auseinandersetzungen gefunden. (Faszination Fankurve, 20.01.2015)

Fanfotos Dynamo Dresden




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