24.02.2017 - Borussia Dortmund

Bundesverfassungsgericht gibt BVB-Fan recht


Ein Fan von Borussia Dortmund wurde am 16. Dezember 2010 von einem spanischen Strafgericht in Sevilla zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Diese Strafe wurde in Deutschland ins Bundeszentralregister eingetragen. Dagegen ging der betroffene Fan vor und erhielt nun recht.

Beim Bundesamt für Justiz und beim Bundesministerium der Justiz waren die Beschwerden des BVB-Fans zunächst nicht erfolgreich. Erst eine Verfassungsbeschwerde brachte den gewünschten Erfolg. Die zweite Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschied im Januar 2017, dass der Beschwerdeführer in dem spanischen Schnellverfahren, in dem der BVB-Fan wegen Gewalt und Nötigung gegen Polizeibeamte verurteilt wurde, in seinem Grundrecht auf Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes verletzt wurde. Das Bundesverfassungsgericht bemängelte, dass in Spanien auf eine Beweiserhebung verzichtet wurde.

Laut einem TAZ-Bericht war der klagende Fan einer von 15 BVB-Fans, die 2010 nach dem Auswärtsspiel des BVB in Sevilla noch vor Ort von der Polizei rausgezogen und in Untersuchungshaft gesteckt wurde. Dort sollen die BVB-Fans von Dolmetschern gedrängt worden sein, Geständnisse zu unterschreiben, da sonst eine wochenlange Untersuchungshaft in Spanien drohen würde. Der Verteidiger der BVB-Fans habe kein Deutsch gesprochen. Zudem wurde den Fans zugesagt, dass die Strafe vor dem Schnellgericht nicht in den deutschen Führungszeugnissen landen würde. Dies stellte sich jedoch als unwahr raus, weshalb der BVB-Fan gegen den Eintrag vorging.

Bei Europapokalspielen in Spanien kommt es immer wieder zu Problemen zwischen deutschen Fans und der spanischen Polizei. Selbstorganisierte Fanhilfen aus den Fanszenen sind deshalb dazu übergegangen sich schon vorab mit spanischen Rechtsanwälten zu beraten, um Probleme wie 2010 beim Gastspiel von Borussia Dortmund in Sevilla zu verhindern. (Faszination Fankurve, 24.02.2017)

Fanfotos Borussia Dortmund




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