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Dynamo Dresden wurde u.a. wegen des Heimspiels gegen RB Leipzig vom DFB-Sportgericht im November 2016 zu einer Geldstrafe von 60.000 Euro verurteilt und zudem sollten bei einem Heimspiel die 9.055 Stehplätze des gesamten K-Blocks geschlossen bleiben.
Daraufhin legte Dynamo Dresden Einspruch ein, da sie das Urteil in dieser Form nicht akzeptierten. Die Berufung vor dem DFB-Bundesgericht findet nun am 18. Januar 2017 in Frankfurt ab 10 Uhr statt. Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born erklärte im November 2016 zum Strafmaß des DFB: „Wir sind fest davon überzeugt, dass das Urteil des DFB-Sportgerichtes nicht verhältnismäßig ist, und deshalb auch im Hinblick auf die Zukunft keine präventive Wirkung entfalten kann. Wir beobachten, wie das Bestreben, Solidarisierungseffekte in der Fanszene aufzubrechen, durch solche Urteile konterkariert wird. Herr Lorenz hat in seiner Urteilsbegründung ein absolut gewaltfreies Risikospiel gegen Leipzig bestätigt, dieser wichtige Fakt hatte aber offenbar keinen wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Strafmaßes. Das ist für uns absolut inakzeptabel. Unserem Verein würde bei dieser Strafe ein finanzieller Schaden in sechststelliger Höhe entstehen. Das unverhältnismäßig hohe Strafmaß wirft uns in der Arbeit, die Dynamo Dresden seit Jahren leistet, zurück. Deshalb werden wir Berufung gegen das Urteil einlegen“. (Faszination Fankurve, 11.01.2017)