20.07.2017 - Borussia Dortmund

DFB mit harter Strafe für Borussia Dortmund


Das DFB-Sportgericht hat Borussia Dortmund heute zu einem Auswärtsspiel ohne BVB-Fans auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 95.000 Euro verurteilt. Zudem müssen BVB-Fans bei Heim- und Auswärtsspielen Choreografien, Spruchbänder und Schwenkfahnen vorab anmelden.


Sollten Fanmaterialen ohne vorherige Anmeldung und Genehmigung zum Einsatz kommen oder darunter Pyrotechnik gezündet werden oder der Inhalt anders als genehmigt sein, sieht das DFB-Urteil ein Choreografie-Verbot für den Rest der Saison 2017/2018 vor. „Zu den gemachten Auflagen zählt, dass Dortmunder Anhänger fortan Choreografien (inklusive großer Schwenkfahnen, Blockfahnen und Spruchbänder) nur noch nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Verein durchführen dürfen. Auch bei Auswärtsspielen wird sich der BVB vorher mit den Heimvereinen bezüglich der Choreografien abstimmen. Wird davon abgewichen oder kommt es im Rahmen von Choreografien zu Pyrotechnik oder anderer unsportlicher Verhaltensweisen, dann sind bis Ende der Spielzeit 2017/2018 alle Dortmund-Choreografien verboten“, heißt es vom DFB zu den Choreografie-Auflagen.

Zudem muss der BVB ein Sicherheitskonzept erarbeiten, mit dem in Zukunft Pyroaktionen bei Pokalfinals verhindert werden sollen. Dabei wird Borussia Dortmund die personalisierte Abgabe von Finaltickets vorgeschrieben. 30.000 der insgesamt 95.000 Euro darf der BVB für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Sollte es in der Saison 2017/2018 zu Vorfällen kommen, die das DFB-Sportgericht als sanktionsfähig ansieht, wird bei einem Auswärtsspiel der Gästeblock für die Dortmund-Fans geschlossen bleiben. Der BVB müsste dem Gastgeber zudem den Einnahmenverlust ersetzen.

Der DFB sanktionierte mit dieser harten Strafe Pyroaktionen beim Pokalspiel in München und im Pokalfinale in Berlin sowie Plakate gegen den DFB in Berlin. Auch Probleme beim Einlass vor dem Bundesligaspiel in München wurden mit sanktioniert.

Vor zwei Jahren erhielt Borussia Dortmund eine DFB-Strafe, bei der Zaun- und Schwenkfahnen bei Auswärtsspielen verboten wurden. Die Fahnen der Ultràgruppen fanden dennoch den Weg ins Stadion. Dieses Mal hat der DFB sich für den Fall eines Verstoßes gegen die Auflagen das Choreografie-Verbot bis Saisonende als Auflage erteilt. Borussia Dortmund stimmte dem DFB-Urteil bereits zu. Es ist damit rechtskräftig. (Faszination Fankurve, 20.07.2017)


Strafenkatalog
Juli 2017 - Dezember 2017
DatumVerein/LandStrafeGrund
20.07.2017Borussia Dortmund95.000 Euro, Ausschluss bei Auswärtsspiel auf Bewährung und Auflagen bei Choreografien.Pyroshows in Berlin und München, Plakat beim Pokalfinale und Probleme beim Einlass in München.
18.07.20171. FC Magdeburg12.000 Euro und Auflagen bei Auswärtsspielen.Pyroshows in Aalen und Duisburg sowie Probleme beim Eingang in Duisburg.
1307.2017Hansa Rostock12.000 Euro und Zuschauerteilausschluss bei einem Heimspiel.Vorfälle bei sechs Auswärtsspielen in der Saison 2016/2017.
11.07.2017Racing Straßburg/td>45.000 Euro und geschlossene Heimkurve bei 2 Spielen.Pyroshow beim Aufstiegsspiel.
11.07.2017Eintracht Frankfurt/td>80.000 EuroFliegender Dartpfeil gegen RB Leipzig, Pyro in Mönchengladbach und im Pokalfinale sowie Frankfurt Ordner der dort Filmarbeiten behinderte und anstößiges Plakat gegen Augsburg.
11.07.2017Hannover 9675.000 Euro und Zuschauerteilausschlus auf BewährungPlatzsturm in Sandhausen und Pyro in Würzburg und gegen Braunschweig.
10.07.2017Eintracht Braunschweig25.000 Euro und geschlossener Block 9 beim Heimsiel gegen HeidenheimPlatzsturm und Pyro beim Relegationsspiel gegen Wolfsburg und Blocksturm und Pyro in Hannover.
03.07.2017FC Carl Zeiss Jena10.000 EuroPyro bei Relegationsspielen gegen Viktoria Köln.
03.07.2017Viktoria Köln2.500 EuroPyro und unsportliche Plakate bei Spielen gegen Jena.
03.07.2017Holstein Kiel7.000 EuroPyro in Regensburg, Schiedsrichterbeleidigung in Magdeburg und Platzstürme in Aspach und gegen Hall.

Fanfotos Borussia Dortmund




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