21.01.2017 - FC Hansa Rostock

DFB verbietet Fotoaktion bei Geisterspiel


Der FC Hansa Rostock wollte den finanziellen Schaden des Geisterspiels gegen Jahn Regensburg durch den Verkauf von Geistertickets und das Anbringen von Porträtfotos an Zuschauerplätzen möglichst gering halten. Doch der DFB macht den Rostockern jetzt einen Strich durch die Rechnung.


Zunächst soll der DFB das Verbot der Fotoaktion aus Brandschutzgründen verboten haben, als Brandschutzprobleme von Hansa Rostock jedoch ausgeschlossen wurden, soll sich der Verband auf das Urteil des DFB-Sportgerichts berufen haben, das ein Verbot von Plakaten, Bannern und Fahnen im gesperrten Zuschauerbereich vorsah.

Dies wurde vor Jahren noch nicht die Urteile mit aufgenommen, weshalb mehrere Fanszenen Zuschauerteil- oder Gesamtausschlüsse auch immer wieder für Protestaktionen in den geschlossenen Stadionbereichen nutzten. Diesen Protesten hat der DFB mittlerweile einen Riegel vorgeschoben und verbietet solche Aktionen, auch wenn sie sachliched Kritik enthalten, grundsätzlich. Der Fanszene wurde somit ein Stilmittel genommen, gegen die DFB-Strafen zu protestieren, die von zahlreichen Fußballfans als ungerechtfertigt wahrgenommen werden.

Nun geht der DFB noch einen Schritt weiter und verbietet sogar eine Aktion, bei der lediglich die Fotos von Fans zu sehen sein sollten, die ausgeschlossen wurden. Für mehr Verständnis für die DFB-Sanktionen wird dieses Vorgehen wohl nicht sorgen. Hansa Rostock will die Fotos der Fans nun über die Videowand laufen lassen und die Aktion somit in abgeänderter Form durchführen.

„Die Fotokation, in der Form wie sie eigentlich geplant war, hat der Deutsche Fußball-Bund (DFB) im Zuge der zu erarbeitenden Maßnahmen zur Durchführung des Geisterspiels leider nicht gestattet. In zahlreichen Gesprächen und Mails mit den Verantwortlichen im Vorfeld dieser Entscheidung hatte der DFB beanstandet, dass die Fotos eine erhebliche Brandlast darstellen können und eine Zustimmung der zuständigen Sicherheitsträger eingefordert. Dieser Bitte war der F.C. Hansa umgänglich nachgegangen und hat eine entsprechende Zustimmung erhalten, in der es heißt: 'Da jegliche Zündquelle unter den gegebenen Bedingungen ausgeschlossen werden kann und von Ihrer Seite der Ordnungsdienst (Feuerlöschtrupp) vorgehalten wird, bestehen keine Bedenken zur Durchführung der dargestellten Maßnahme.' Auch nach dieser Zustimmung hat der F.C. Hansa keine Freigabe zur Durchführung erhalten, was der DFB damit begründet, dass „die Fotoaktion nicht dem Sanktionszweck des Urteils entspricht“ und sich dabei auf das Urteil vom November 2015 bezieht, wonach beim Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit Banner, Plakate und Transparente in Tribünenbereichen verboten sind“, heißt es dazu in einer Mitteilung von Hansa Rostock.

„Es ist mehr als nur schade, dass der DFB die ursprüngliche Variante unserer Fotoaktion untersagt hat. Trotz anderer rechtlicher Interpretation werden wir die Aktion nun abändern, damit unsere Fans trotzdem die Möglichkeit haben imaginär mit ihren Fotos beim Geisterspiel dabei zu sein. In Anbetracht der Ursachen, die zum Geisterspiel geführt haben, sind wir mit Sicherheit nicht in der Position, mit dem Finger auf andere zu zeigen, empfinden das Verbot der Aktion und die zugrundliegende Argumentation allerdings als nicht nachvollziehbar und überzogen“, erklärt Robert Marien, Vorstandsvorsitzender von Hansa Rostock zum Thema. (Faszination Fankurve, 21.01.2017)

Fanfotos FC Hansa Rostock




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