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Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) hat die Verurteilung von Energie Cottbus vom 24. November 2017 wieder aufgehoben (Faszination Fankurve berichtete). Der DFB will gegen die Aufhebung des Urteils Revision beim DFB-Sporgericht einlegen.
Mit der ursprünglich in Höhe von 5.000 Euro angesetzten Geldstrafe sollte Energie Cottbus für antisemitische Gesänge und rechtsradikale Gesten der eigenen Anhänger, die der Nordostdeutsche Fußballverband (NOFV) erst nach Verkündung des ersten Urteils gegen Energie Cottbus bekannt wurden, bestraft werde.
Der DFB teilte zu der Entscheidung mit: „Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) prüft das Urteil nun und wird nach gegenwärtigem Stand Revision beim DFB-Bundesgericht einlegen. Grundlage für diese Anrufung ist Paragraph 50 Nr. 3 der DFB-Satzung, der den DFB-Kontrollausschuss berechtigt, gegen abschließende Entscheidungen der Rechtsorgane seiner Mitgliedsverbände, die diskriminierendes und/oder menschenverachtendes Verhalten zum Verfahrensgegenstand hatten, innerhalb von vier Wochen nach Vorlage der Entscheidung das DFB-Bundesgericht anzurufen. Der DFB-Kontrollausschuss hat die vollständigen Verfahrensunterlagen beim NOFV angefordert.“
DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch erklärt dazu: „Wir haben erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des NOFV-Verbandsgerichts. Daher habe ich den DFB-Kontrollausschuss gebeten, diesen Fall eingehend zu prüfen und gegebenenfalls Revision beim DFB-Bundesgericht einzulegen. Rassismus und Diskriminierung haben im Fußball keinen Platz, und deshalb wäre es ein fatales Signal, wenn Vorfälle dieser Art ungeahndet bleiben würden.“ (Faszination Fankurve, 12.01.2018)