22.08.2014 - Dynamo Dresden

Durch Zusammenarbeit von Fanhilfen gelingt Freispruch


Nach dem Auswärtsspiel von Dynamo Dresden bei Union Berlin wurde gegen einen Dynamo-Fan wegen Körperverletzung, Beleidigung und einer Widerstandshandlung ermittelt. Dank der Zusammenarbeit der Fanhilfen wurde der Dynamo-Fan nun auch in zweiter Instanz freigesprochen.

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Schwarz-Gelben Hilfe:

Freispruch nach angeblicher Körperverletzung, Beleidigung und Widerstandshandlung gegenüber einem Polizeibeamten

Wer erinnert sich nicht an die Auswärtsfahrt und den überzogenen Einsatz der Polizei vor der Wuhlheide zum 60. Vereinsjubiläum unserer Sportgemeinschaft bei Union Berlin!?

Nach einer Ingewahrsamnahme und dem Vorwurf der Körperverletzung, der Beleidigung und einer Widerstandshandlung gegenüber einem Polizeibeamten, sah sich Carlos infolge dessen mit einem Strafbefehl über 2.000,00 € durch das Amtsgericht Tiergarten konfrontiert.

Nach kurzer Absprache mit uns, der Schwarz-Gelben Hilfe und unserer Anwältin, legte Carlos fristgemäß Einspruch ein und beantragte Akteneinsicht beim Amtsgericht Tiergarten in Berlin.

Um unnötige Kosten für Carlos zu ersparen, kontaktierten wir unsere Kollegen von der Eisernen Hilfe Union Berlin und baten deren Anwalt Carlos weiter zu vertreten.

Im ersten Termin Anfang April diesen Jahres wurde Carlos vor Gericht gehört und wies die Vorwürfe zurück. Da der anzeigende Beamte zu diesem Zeitpunkt im Urlaub war, wurde vom Gericht ein weiterer Termin für Mitte April anberaumt. Dort erschien dann der Polizeibeamte und machte seine Aussage. Er ging davon aus, dass Carlos tatsächlich der Täter sei, der die von ihm angezeigten Taten begangen habe.

Das Gericht war, insbesondere was eine mögliche Wiedererkennung des Täters anging, von der Aussage des Polizeibeamten nicht überzeugt und sprach Carlos frei.

Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berlin Berufung ein. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig war, erreichte der Anwalt, dass das gegen Carlos bis Ende 2016 bestehende bundesweite Stadionverbot sofort aufgehoben wurde. Es kam dann Mitte Juni zum Termin in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht Berlin. Dort machte erneut Carlos seine Aussage und auch der Polizeibeamte wurde ein zweites Mal gehört.

Die Richterin in der zweiten Instanz bemühte sich, den Sachverhalt umfassend weiter aufzuklären. Aber sowohl nach Einschätzung des Gerichtes, als auch der Staatsanwaltschaft, reichte nach wie vor die Aussage des Polizeibeamten nicht, um eine Verurteilung von Carlos zu rechtfertigen.

Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin die Berufung zurück, womit der Freispruch aus der ersten Instanz rechtskräftig wurde. Alle Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last. Carlos und die Schwarz-Gelbe Hilfe bedanken sich noch einmal recht herzlich für die Mitarbeit bei der Eisernen Hilfe und deren Anwaltes.

Fanfotos Dynamo Dresden




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