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Im März des Jahres 2005 war eine Anhängerin von Dynamo Dresden beim Auswärtsspiel in Saarbrücken von der Polizei aufgefordert worden, sich bei der Durchsuchung zu entkleiden. Ein Gericht entschied, dass das unverhältnismäßig war.
In Folge der Zweitligapartie Dresdens beim KSC, bei der Leuchtrakten aus dem Gästeblock auf Zuschauer geschossen wurden, gab es für die Fans aus der Stadt an der Elbe etliche Sanktionen: Beim Spiel in Saarbrücken am 25. Spieltag mussten sich einige der angereisten weiblichen Fans in einem Zelt bis auf die Unterwäsche ausziehen. Eine Anhängerin hatte gegen diese Behandlung geklagt und nun vom Oberverwaltungsgericht Recht bekommen. Allerdings handelt es sich bei dem Urteil lediglich um eine Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich können mit einem Entkleiden verbundene Durchsuchungen zulässig sein. (Faszination Fankurve, 14.12.2007)