10.11.2016 - Dynamo Dresden

Dynamo Dresden zieht vor das Bundesgericht


Nachdem der DFB am Montag den Einspruch von Dynamo Dresden gegen die Verurteilung des Zweitligisten vor allem wegen der Aktionen beim Heimspiel gegen RB Leipzig abgelehnt hatte, zieht Dynamo Dresden nun vor das DFB-Bundesgericht. Der Verein will das bisherige Urteil nicht akzeptieren.

„Der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz sprach in seiner Begründung im Hinblick auf das Verhalten von Teilen der Anhänger von einer ungünstigen Prognose für unseren Verein. Diese Einschätzung teilen wir nicht, weil sie die professionelle, nachhaltige, anhaltende und erfolgreiche Arbeit in den Bereichen Fanarbeit, Sicherheit und Prävention, die uns auch von DFB-Verantwortlichen regelmäßig bestätigt wird, unberücksichtigt lässt. Vielmehr sind das Urteil und seine Begründung aus unserer Sicht eine Kapitulation vor bestehenden Problemen, die wir so nicht hinnehmen wollen“, erklärte Dynamo Dresden Präsident Andreas Ritter.

„Wir sind fest davon überzeugt, dass das Urteil des DFB-Sportgerichtes nicht verhältnismäßig ist, und deshalb auch im Hinblick auf die Zukunft keine präventive Wirkung entfalten kann. Wir beobachten, wie das Bestreben, Solidarisierungseffekte in der Fanszene aufzubrechen, durch solche Urteile konterkariert wird. Herr Lorenz hat in seiner Urteilsbegründung ein absolut gewaltfreies Risikospiel gegen Leipzig bestätigt, dieser wichtige Fakt hatte aber offenbar keinen wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Strafmaßes. Das ist für uns absolut inakzeptabel. Unserem Verein würde bei dieser Strafe ein finanzieller Schaden in sechststelliger Höhe entstehen. Das unverhältnismäßig hohe Strafmaß wirft uns in der Arbeit, die Dynamo Dresden seit Jahren leistet, zurück. Deshalb werden wir Berufung gegen das Urteil einlegen“, erklärte Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born.

Vor dem DFB-Sportgericht war Dynamo Dresden am Montag zu einer Geldstrafe von 60.000 Euro verurteilt (Faszinaton Fankurve berichtete). Außerdem sollen beim Heimspiel die 9.055 Stehplätze des gesamten K-Blocks geschlossen bleiben. Sollte es vor dem DFB-Bundesgericht erneut zu keiner einvernehmlichen Lösung zwischen Verein und Verband kommen, bleibt nur noch der Gang vor ein Gericht außerhalb der DFB-Strukturen. Bisher ist noch kein deutscher Verein diesen Weg wegen einer Verurteilung nach Fanvergehen gegangen, auch wenn regelmäßig Kritik am DFB-Sportgericht laut wird, wie zuletzt von Eintracht Frankfurt Vorstand Axel Hellmann (Faszination Fankurve berichtete). (Faszination Fankurve, 10.11.2016)

Fanfotos Dynamo Dresden




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