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Einem Dynamo Dresden-Fan wurde vorgeworfen, beim Auswärtsspiel beim FC St. Pauli am 01. Dezember 2018 mit einem gefährlichen Gegenstand den Versuch unternommen zu haben, einen Polizisten zu verletzen. Doch der SGD-Fan, der sich diesem Vorwurf ausgesetzt sah, war gar nicht in Hamburg.
Die Einstellung des Verfahren gemäß Paragraph 153a der Strafprozessordnung sollte den Dynamo-Fan laut Staatsanwaltschaft zuerst 300 Euro kosten. Doch der SGD-Fan, der an besagtem Tag gar nicht in der Hansestadt Hamburg und somit auch nicht im Millerntor-Stadion des FC St. Pauli verweilte, wandte sich an die Schwarz-Gelbe Hilfe, die Dynamo-Fans bei Problemen mit Polizei oder Justiz unterstützt.
„Bernd traute seinen Augen nicht mehr, war er doch zum vermeintlichen Tatzeitpunkt gar nicht in Hamburg. Aufgrund seiner langjährigen Mitgliedschaft meldete sich bei der Schwarz-Gelbe Hilfe, welche ihm umgehend einen Rechtsbeistand zur Verfügung stellte. Durch einen Antrag auf Akteneinsicht konnte schnell Klarheit geschaffen werden. Aufgrund einer Identitätsfeststellung des Dynamofans Bernd bei einem Heimspiel der SGD wurde dieses Bild mit den Bildern der Polizei Hamburg verglichen. Oberflächliche Merkmale stimmten überein, bei genauerer Betrachtung wurde klar – Bernd wurde Opfer einer Verwechslung. Dank eines Beweises, welcher belegte das er nicht mal in der Nähe Hamburgs war, wurde schnell die Unschuld klar. Das Verfahren wurde nun ohne Geldauflagen gegen den Dynamofan letztendlich Seitens der Staatsanwaltschaft Hamburg gemäß § 170 (2) StPO eingestellt. Die Schwarz-Gelbe Hilfe übernahm die vollen Anwaltskosten des Mitglieds“, blickte die Schwarz-Gelbe Hilfe zuletzt auf den Fall zurück. (Faszination Fankurve, 27.07.2020)