26.03.2015 - 1. FC Nürnberg

Ein „bedauerliches Büroversehen“ bei der Bundspolizei


An Anwalt der Rot-Schwarze Hilfe erfragte bei der Bundespolizei, welche Daten diese über ein Mitglied der Fanhilfe, das Fan des 1. FC Nürnberg ist, gespeichert habe und erhielt nur eine unvollständige Sammlung der Daten. Dies sei einem „bedauerlichen Büroversehen“ geschuldet. (Faszination Fankurve, 26.03.2015)

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung Rot-Schwarzen Hilfe:

Falschauskunft der Bundespolizei oder Die hohe Philosophie des „Versehens“

Immer skurriler wird der Fall eines RSH-Mitglieds, das nach Auffassung des Amtsgerichts Ingolstadt durch einen Polizeibeamten als Unschuldiger verfolgt wurde. Bekanntlich zeigte ein Polizeibeamter das RSH-Mitglied wegen eines Sachverhalts an, der sich nach Auftauchen eines zufällig gedrehten Videos nicht aufrecht erhalten ließ. Der Beamte wurde durch das Amtsgericht Ingolstadt verurteilt, das Berufungsverfahren läuft. In der sogenannten Gewalttäterdatei und in INPOL wurde das RSH-Mitglied trotzdem als Täter eingetragen, der auf den Beamten mit einer abgebrochenen Glasflasche losgestürmt wäre. Eine Klage hiergegen ist beim Verwaltungsgericht München anhängig.

Um aber überhaupt an die gespeicherten Daten zu gelangen, war ein monatelanger Kraftakt erforderlich, der jetzt zu einem Beschwerdeverfahren bei der Bundespolizei führte. Jeder, der schon einmal selbst Auskunft über Daten beantragt hat, die gespeichert sind, kennt das Mauern auf Seiten der Behörden. Im hiesigen Fall waren vier Anwaltsschreiben an die Bundespolizei erforderlich, um die begehrte Auskunft zu erhalten. Drei Monate vergingen, bis eine vollständige Auskunft einging. Dass diese überhaupt erlangt werden konnte, beruhte ausschließlich auf fortwährender Hartnäckigkeit, denn die Bundespolizei wollte den Betroffenen mit unvollständigen Auskünften abspeisen.

Dem RSH-Anwalt war aufgefallen, dass die bisher erteilten Auskünfte über die Speicherung nicht vollständig sein konnten. Er wollte wissen, welche Sachverhalte in der Datei gespeichert sind und monierte die Unvollständigkeit der Auskunft. Das Bundespolizeipräsidium weigerte sich, weitere Auskünfte zu erteilen und teilte mit, dass die Auskunft „inhaltlich vollständig“ sei. Der Anwalt intervenierte weiter, und siehe da, die Auskunft war eben doch nicht vollständig. Plötzlich tauchte doch die ganze Auskunft auf, nämlich des Inhalts, dass das Mitglied natürlich als Polizeiangreifer eingetragen ist.

Damit stand fest, dass die Bundespolizei den Anwalt mit der Unwahrheit bedient hatte, als sie zunächst weitere Auskünfte mit der Begründung ablehnte, alles vollständig mitgeteilt zu haben. Sollte damit versucht werden, den Betroffenen über den tatsächlichen Inhalt der Speicherung in Unklarheit zu lassen? Jedenfalls war es ein starkes Stück, ihm falsche Mitteilungen zu machen, fand der Anwalt und sah sich zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde veranlasst.

Diese verlief - wie könnte man es anders erwarten - nach zahlreichen Schreiben und Monaten im Sande. Die Behauptung einer vollständigen Auskunft sei zwar in der Tat unzutreffend gewesen, so die Beschwerdestelle der Bundespolizei, dies beruhe aber auf einem bedauerlichen „Büroversehen“. Unter einem Büroversehen versteht man eigentlich, dass z.B. ein Schreiben in der falschen Akte landet oder abgeheftet wird, bevor es bearbeitet wurde. Eine inhaltlich falsche Mitteilung einer Behörde mit einem Büroversehen zu entschuldigen, erscheint allerdings gewagt.

Doch die Behörde blieb dabei: Die Gründe für das Versehen könnten nicht dargelegt werden, da es in der Natur der Sache liege, dass Versehen generell unbeabsichtigte und kaum nachvollziehbare Vorkommnisse seien. Eine explizite Darlegung von Gründen, die ein Versehen erklären könnten, sei daher nicht möglich, so die Bundespolizei philosophisch:

„Ein Versuch der Darlegung von Gründen wäre von vornherein untauglich, da er sich lediglich auf eine im Einzelfall aufgetretene menschliche Unzulänglichkeit, Unaufmerksamkeit oder sonstige unwillkürliche Fehlleistung beschränken müsste.“

Glücklich schätze sich, wer hieran glauben kann!

Fanfotos 1. FC Nürnberg




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