11.08.2015 - 1. FC Nürnberg

Einbruch in Container von FCN-Fans bleibt ungeklärt


Der Einbruch in den Container der Rot-Schwarzen Hilfe unmittelbar vor dem Frankenderby gegen die Spielvereinigung Fürth bleibt wohl für alle Zeiten ungeklärt. Die Fanhilfe stellte Anzeige gegen Unbekannt, doch die Ermittlungen blieben erfolglos. Staatsanwaltschaft und Gericht fühlten sich nicht zuständig. (Faszination Fankurve, 11.08.2015)

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Rot-Schwarzen Hilfe:

Akte „Container-Aufbruch“: ungelöst

Der RSH-Container im Stadion ist seit dem ersten Spiel dieser Saison wieder geöffnet. Seit der ominösen Aufbruch-Affäre vor dem Bundesligaspiel gegen die SpVgg Fürth war er geschlossen, da die Umstände des Aufbruchs ungeklärt waren. Nun hat die RSH eine schriftliche Nutzungsvereinbarung mit dem 1. FC Nürnberg, der Eigentümer des Containers ist, geschlossen: Ein Betreten des Containers ist nur im Notfall erlaubt – die RSH hat dabei ein Anwesenheitsrecht.

Die Umstände des Aufbruchs vor dem Spiel gegen die Fürther bleiben dagegen im Dunkeln. Wer hatte ein Interesse, den Container der RSH zu durchsuchen? Zur Erinnerung: Am besagten Spieltag stellten RSH-Mitarbeiter fest, dass das Eingangsschloss ausgetauscht worden war. Der Schlüssel passte nicht mehr. Zunächst hieß es, es sei ein bedauerliches Versehen gewesen, die RSH nicht zu informieren. Der Schlüssel habe ausgetauscht werden müssen, da der Ersatzschlüssel nicht auffindbar war. Doch beim Betreten der Innenräume zeigte sich: Auch zum Innenraum, der durch einen anderen Schlüssel verschlossen ist, hatte sich jemand Zutritt verschafft. Und die Schubladen standen offen. Offenkundig hatte sich jemand dafür interessiert, was sich im RSH-Container befindet. Unmittelbar vor einem sogenannten „Risiko-Spiel“.

Nun werden im RSH-Container selbstverständlich keine vertraulichen Dinge aufbewahrt, doch erschien es zu viel des Zufalls, dass unmittelbar vor der brisanten Partie festgestellt worden sein soll, dass ein hinterlegter Schlüssel fehlt. Und statt nur diesen auszutauschen, auch gleich mal die Innenräume genauer zu inspizieren.

Nachdem Gespräche mit dem Verein und der Betreibergesellschaft keine Klarheit schafften, außer dass ein Mitarbeiter der Betreibergesellschaft die Anordnung zum Öffnen der Türe gegeben hatte, wollte die RSH es genauer wissen. Das wiederum dürfte weniger überraschend sein. Sie erstattete Strafanzeige gegen Unbekannt. Es folgte ein wenig intensiv geführtes Ermittlungsverfahren, delegiert an die Polizeiinspektion Nürnberg-Süd. Der Mitarbeiter der Betreibergesellschaft wurde nie vernommen. Die Staatsanwaltschaft wollte ebenfalls nicht unbedingt etwas von der Sache wissen und verwies auf ein angeblich ungeklärtes Hausrecht. Ob das bei der RSH oder nicht doch beim Verein liege, müsse ein Zivilgericht entscheiden. Also Klage beim Amtsgericht auf Feststellung, wer das Hausrecht hat.

Das Amtsgericht jedoch wollte ebenfalls nicht entscheiden. Die von der Staatsanwaltschaft quasi angeordnete Klage sei unzulässig. Die Staatsanwaltschaft müsse schon selbst klären, wer das Hausrecht hat. Für die Klage gebe es kein Rechtsschutzbedürfnis.

Die Staatsanwaltschaft machte es sich ähnlich leicht. Ein Hausfriedensbruch liege nicht vor, denn egal ob der Verein oder die Betreibergesellschaft den Container betreten hätte, ein ausschließliches Hausrecht der RSH habe nicht vorgelegen, das Schloss an der Türe durfte ausgetauscht werden. Dass freilich nicht nur das Schloss der Eingangstüre gewechselt, sondern darüber hinaus die Innentüre geöffnet und der dahinter liegende Raum durchsucht worden war, was weder der Verein noch die Betreibergesellschaft legitimiert hatten, überging die Staatsanwaltschaft geflissentlich. Gegen die Entscheidung war eine Beschwerde nicht zulässig.

So bleibt ungeklärt, was es im RSH-Container zu suchen gab. Der Mitarbeiter der Betreibergesellschaft, der die Öffnung anordnete, wurde schließlich nie befragt. Dass er aus eigenem Interesse den wenig spektakulären Raum inspizieren wollte, erscheint wenig naheliegend.

Fanfotos 1. FC Nürnberg




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