09.07.2010 - Schweiz

Einheitliche Stadionverbotsrichtlinien verabschiedet


Die Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) und die Schweizerische Zentralstelle Hooliganismus (SZH) teilten gestern mit, dass zukünftig in der Schweiz Stadionverbote im Fußball und Eishockey gleich behandelt werden.

Die neue Regelung sieht vor, dass Fans, die mit Stadionverboten belegt sind, in der gesamten Schweiz für einen bestimmten Zeitraum an keiner Fußball- oder Eishockeyveranstaltung beiwohnen dürfen. Bislang bestanden Stadionverbote meistens aus Rayonverbote oder galten lediglich in einer Sportart. Nach Angaben der KKPKS und der SZH gab es zu Beginn des Jahres 2010 insgesamt 974 Stadionverbote, wobei sich 329 auf den Eishockeysport bezogen. Die neuen Stadionverbote sollen bei Gewaltdelikten eine Gültigkeit von bis zu drei Jahren haben und dürfen nur von den Vereinen, dem Schweizer Fußballverband und der Eishockeyliga ausgesprochen werden. Dies beschloss eine eigens dafür geschaffene Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem Fußball- und Eishockeyverband, der SZH und des Fachbereichs Hooliganismus des Bundesamtes für Polizei (fedpol). (Faszination Fankurve, 09.07.2010)

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